Der Pflichtteilsergnzungsanspruch - ein kurzer berblick (German Edition)
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Christian Abeling

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch - ein kurzer Überblick (2008)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW RP

ISBN: 9783638889841 bzw. 363888984X, in Deutsch, Grin Verlag Jan 2008, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, einseitig bedruckt, Note: 11 Punkte, Universität Bielefeld, 55 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Pflichtteilsrecht erhalten die nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie können zwar durch letztwillige Verfügung von Todes wegen enterbt werden; der Pflichtteil kann ihnen jedoch nur unter den besonderen Voraussetzungen der 2339 ff. BGB genommen werden. Um den pflichtteilsberechtigten Personen den Pflichtteil dennoch zu entziehen, könnte der Erblasser auf die Idee kommen, den Nachlass durch Schenkungen soweit zu schmälern, dass etwaige Pflichtteilsansprüche ins Leere laufen würden. Durch den sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch ( 2325 ff BGB) werden die Pflichtteilsberechtigten vor derartigen Verfügungen geschützt. Gemäß 2325 I BGB können sie den Betrag verlangen, um den sich ihr Pflichtteil erhöht, wenn sich der verschenkte Ge-genstand noch im Nachlass befindet. Der Anspruch richtet sich in erste Linie gegen den oder die Erben; subsidiär gegen den Beschenkten selbst (vgl. 2329 BGB). Berücksichtigt werden nach 2325 III BGB allerdings nur solche Schenkungen, die der Erblas-ser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gemacht hat. Anspruchsberechtigt sind die in 2303 BGB genannten Personen. Der Kreis der Berechtigten kann sich zwischen der den Ergänzungsanspruch auslösenden Schenkung und dem Erbfall jedoch noch verändern. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob auch solche Personen den Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht, die zwar im Erbfall pflichtteilsberechtigt waren, aber noch nicht im Zeitpunkt der Schenkung. Schließlich soll die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs näher betrachtet werden. Die Höhe des Anspruchs beläuft sich auf die Pflichtteilsquote des anspruchsauslösenden Geschenks. Verbrauchbare Sachen kommen nach 2325 II 1 BGB mit dem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatten. Der Wert von nicht verbrauchbaren Sachen kann sich mit der Zeit verändern. Sie können also entweder im Schenkungszeitpunkt oder beim Erbfall wertvoller oder weniger wertvoll sein. Gemäß dem sog. Niederstwertprinzip des 2325 II 2 BGB ist für die Berechnung der Anspruchshöhe der Wert in demjenigen Zeitpunkt maßgebend, in dem die Sache weniger wert war. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wie eine unverbrauchbare Sache zu bewerten ist, die der Erblasser vor seinem Tod verschenkte, an der er sich jedoch einen lebenslänglichen Nießbrauch vorbehalten hat. Er ist dann zwar nicht mehr Eigentümer der Sache, zieht aber bis zu seinem Ableben weiter die Früchte und Nutzungen. 72 pp. Deutsch.
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Christian Abeling

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch - ein kurzer Überblick (2008)

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ISBN: 9783638889841 bzw. 363888984X, in Deutsch, Grin Verlag Jan 2008, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, einseitig bedruckt, Note: 11 Punkte, Universität Bielefeld, 55 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Pflichtteilsrecht erhalten die nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie können zwar durch letztwillige Verfügung von Todes wegen enterbt werden; der Pflichtteil kann ihnen jedoch nur unter den besonderen Voraussetzungen der 2339 ff. BGB genommen werden. Um den pflichtteilsberechtigten Personen den Pflichtteil dennoch zu entziehen, könnte der Erblasser auf die Idee kommen, den Nachlass durch Schenkungen soweit zu schmälern, dass etwaige Pflichtteilsansprüche ins Leere laufen würden. Durch den sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch ( 2325 ff BGB) werden die Pflichtteilsberechtigten vor derartigen Verfügungen geschützt. Gemäß 2325 I BGB können sie den Betrag verlangen, um den sich ihr Pflichtteil erhöht, wenn sich der verschenkte Ge-genstand noch im Nachlass befindet. Der Anspruch richtet sich in erste Linie gegen den oder die Erben; subsidiär gegen den Beschenkten selbst (vgl. 2329 BGB). Berücksichtigt werden nach 2325 III BGB allerdings nur solche Schenkungen, die der Erblas-ser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gemacht hat. Anspruchsberechtigt sind die in 2303 BGB genannten Personen. Der Kreis der Berechtigten kann sich zwischen der den Ergänzungsanspruch auslösenden Schenkung und dem Erbfall jedoch noch verändern. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob auch solche Personen den Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht, die zwar im Erbfall pflichtteilsberechtigt waren, aber noch nicht im Zeitpunkt der Schenkung. Schließlich soll die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs näher betrachtet werden. Die Höhe des Anspruchs beläuft sich auf die Pflichtteilsquote des anspruchsauslösenden Geschenks. Verbrauchbare Sachen kommen nach 2325 II 1 BGB mit dem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatten. Der Wert von nicht verbrauchbaren Sachen kann sich mit der Zeit verändern. Sie können also entweder im Schenkungszeitpunkt oder beim Erbfall wertvoller oder weniger wertvoll sein. Gemäß dem sog. Niederstwertprinzip des 2325 II 2 BGB ist für die Berechnung der Anspruchshöhe der Wert in demjenigen Zeitpunkt maßgebend, in dem die Sache weniger wert war. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wie eine unverbrauchbare Sache zu bewerten ist, die der Erblasser vor seinem Tod verschenkte, an der er sich jedoch einen lebenslänglichen Nießbrauch vorbehalten hat. Er ist dann zwar nicht mehr Eigentümer der Sache, zieht aber bis zu seinem Ableben weiter die Früchte und Nutzungen. 72 pp. Deutsch.
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Christian Abeling

Der Pflichtteilsergnzungsanspruch - ein kurzer berblick (German Edition) (2007)

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ISBN: 9783638889841 bzw. 363888984X, in Deutsch, Grin-Verlag, München , Deutschland, Taschenbuch, neu.

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This item is printed on demand. Paperback. Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - Familienrecht Erbrecht, einseitig bedruckt, Note: 11 Punkte, Universitt Bielefeld, 55 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Pflichtteilsrecht erhalten die nchsten Angehrigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie knnen zwar durch letztwillige Verfgung von Todes wegen enterbt werden; der Pflichtteil kann ihnen jedoch nur unter den besonderen Voraussetzungen der 2339 ff. BGB genommen werden. Um den pflichtteilsberechtigten Personen den Pflichtteil dennoch zu entziehen, knnte der Erblasser auf die Idee kommen, den Nachlass durch Schenkungen soweit zu schmlern, dass etwaige Pflichtteilsansprche ins Leere laufen wrden. Durch den sog. Pflichtteilsergnzungsanspruch ( 2325 ff BGB) werden die Pflichtteilsberechtigten vor derartigen Verfgungen geschtzt. Gem 2325 I BGB knnen sie den Betrag verlangen, um den sich ihr Pflichtteil erhht, wenn sich der verschenkte Ge-genstand noch im Nachlass befindet. Der Anspruch richtet sich in erste Linie gegen den oder die Erben; subsidir gegen den Beschenkten selbst (vgl. 2329 BGB). Bercksichtigt werden nach 2325 III BGB allerdings nur solche Schenkungen, die der Erblas-ser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gemacht hat. Anspruchsberechtigt sind die in 2303 BGB genannten Personen. Der Kreis der Berechtigten kann sich zwischen der den Ergnzungsanspruch auslsenden Schenkung und dem Erbfall jedoch noch verndern. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob auch solche Personen den Pflichtteilsergnzungsanspruch zusteht, die zwar im Erbfall pflichtteilsberechtigt waren, aber noch nicht im Zeitpunkt der Schenkung. Schlielich soll die Berechnung des Pflichtteilsergnzungsanspruchs nher betrachtet werden. Die Hhe des Anspruchs beluft sich auf die Pflichtteilsquote des anspruchsauslsenden Geschenks. Verbrauchbare Sachen kommen nach 2325 II 1 BGB mit dem Wert in Ansatz, This item ships from La Vergne,TN.
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Der Pflichtteilserganzungsanspruch - Ein Kurzer Uberblick (Paperback) (2013)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland DE PB NW RP

ISBN: 9783638889841 bzw. 363888984X, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 11 Punkte, Universitat Bielefeld, 55 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Pflichtteilsrecht erhalten die nachsten Angehorigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie konnen zwar durch letztwillige Verfugung von Todes wegen enterbt werden; der Pflichtteil kann ihnen jedoch nur unter den besonderen Voraussetzungen der 2339 ff. BGB genommen werden. Um den pflichtteilsberechtigten Personen den Pflichtteil dennoch zu entziehen, konnte der Erblasser auf die Idee kommen, den Nachlass durch Schenkungen soweit zu schmalern, dass etwaige Pflichtteilsanspruche ins Leere laufen wurden. Durch den sog. Pflichtteilserganzungsanspruch ( 2325 ff BGB) werden die Pflichtteilsberechtigten vor derartigen Verfugungen geschutzt. Gemass 2325 I BGB konnen sie den Betrag verlangen, um den sich ihr Pflichtteil erhoht, wenn sich der verschenkte Ge-genstand noch im Nachlass befindet. Der Anspruch richtet sich in erste Linie gegen den oder die Erben; subsidiar gegen den Beschenkten selbst (vgl. 2329 BGB). Berucksichtigt werden nach 2325 III BGB allerdings nur solche Schenkungen, die der Erblas-ser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gemacht hat. Anspruchsberechtigt sind die in 2303 BGB genannten Personen. Der Kreis der Berechtigten kann sich zwischen der den Erganzungsanspruch auslosenden Schenkung und dem Erbfall jedoch noch verandern. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob auch solche Personen den Pflichtteilserganzungsanspruch zusteht, die zwar im Erbfall pflichtteilsberechtigt waren, aber noch nicht im Zeitpunkt der Schenkung. Schliesslich soll die Berechnung des Pflichtteilserganzungsanspruchs naher betrachtet werden. Die Hohe des Anspruchs belauft sich auf die Pflichtteilsquote des anspruchsauslosenden Geschenks. Verbrauchbare Sachen kommen nach 2325 II 1 BGB mit dem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit d.
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Abeling, Christian

Der Pflichtteilserg„nzungsanspruch - ein kurzer šberblick (2008)

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