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Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher?100%: Steffen, Saskia-Veronique: Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher? (ISBN: 9783638892773) in Deutsch, Taschenbuch.
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Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher?73%: Steffen, Saskia-Veronique: Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher? (ISBN: 9783638892728) Erstausgabe, in Deutsch, Broschiert.
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Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher?
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9783638892773 - Steffen, Saskia-Veronique: Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche
Steffen, Saskia-Veronique

Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche

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ISBN: 9783638892773 bzw. 3638892778, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 87 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Verständnis in der gerichtlichen Praxis, wie auch in der wissenschaftlichen Lehre werden in den Strafverteidiger in Jugendstrafverfahren unterschiedliche Erwartungen gesetzt. Bereits die Frage des Erfordernisses seiner Verfahrensbeteiligung wurde lange und kontrovers diskutiert. Während seine Mitwirkung von den einen als wichtiger Beitrag insbesondere für die Garantie eines streng rechtsstaatlichen Verfahrens ange-sehen wird, argumentieren andere, der Verteidiger bringe allein schon durch seine Gegenwart eine Spannung in das Verfahren, die sich keines-falls günstig auf das Verfahren auswirke und darüber hinaus die Erziehungsbemühungen des Gerichts störe. Der lange geführte Streit um die Anwesenheit eines Verteidigers im Jugendstrafverfahren, insbesondere um die Frage, ob er sich überhaupt in das Erziehungskonzept des Jugendgerichtsgesetzes einbinden lässt, wird heute weitestgehend als überwunden angesehen. Das schließt allerdings nicht aus, dass Verteidiger manchmal immer noch von Jugendrichtern, Staatsanwälten, aber auch Jugendgerichtshelfern als "Störenfried" in der sonst so "einvernehmlichen" Kommunikation angesehen werden.Die Kontroverse ob und wenn ja inwieweit der Verteidiger dem Erziehungsgedanken verpflichtet sein soll, ist allerdings noch nicht geklärt. Die Meinungen gehen weit auseinander, von der völligen Ablehnung einer pädagogischen Mitverpflichtung bis zu einer "Kooperationspflicht" des Verteidigers mit dem Gericht.In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter und/oder Erzieher ist. Welche Ansprüche werden an den Erziehungsgedanken im heutigen Jugendstrafprozess gestellt, welche Bedeutung hat er für den Jugendstrafverteidiger und inwiefern ist dieser letztlich an ihn gebunden?Die Belange des Jugendlichen, sein Verhältnis zu dem Verteidiger, unter Berücksichtigung pädagogischer Konzeptionen sowie verfassungsrechtlicher Garantien, und seine Stellung im Verfahren sollen stets beachtet und in die Bearbeitung mit einbezogen werden.Zusätzlich soll es Ziel dieser Arbeit sein, auch historisch und unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungswerte, einen Überblick über die Situation des Jugendstrafverteidigers zu verschaffen.2008. 64 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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Saskia-Veronique Steffen

Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche (2008)

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ISBN: 9783638892773 bzw. 3638892778, in Deutsch, Grin Verlag Jan 2008, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 87 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Verständnis in der gerichtlichen Praxis, wie auch in der wissenschaftlichen Lehre werden in den Strafverteidiger in Jugendstrafverfahren unterschiedliche Erwartungen gesetzt. Bereits die Frage des Erfordernisses seiner Verfahrensbeteiligung wurde lange und kontrovers diskutiert. Während seine Mitwirkung von den einen als wichtiger Beitrag insbesondere für die Garantie eines streng rechtsstaatlichen Verfahrens ange-sehen wird, argumentieren andere, der Verteidiger bringe allein schon durch seine Gegenwart eine Spannung in das Verfahren, die sich keines-falls günstig auf das Verfahren auswirke und darüber hinaus die Erziehungsbemühungen des Gerichts störe. Der lange geführte Streit um die Anwesenheit eines Verteidigers im Jugendstrafverfahren, insbesondere um die Frage, ob er sich überhaupt in das Erziehungskonzept des Jugendgerichtsgesetzes einbinden lässt, wird heute weitestgehend als überwunden angesehen. Das schließt allerdings nicht aus, dass Verteidiger manchmal immer noch von Jugendrichtern, Staatsanwälten, aber auch Jugendgerichtshelfern als Störenfried in der sonst so einvernehmlichen Kommunikation angesehen werden.Die Kontroverse ob und wenn ja inwieweit der Verteidiger dem Erziehungsgedanken verpflichtet sein soll, ist allerdings noch nicht geklärt. Die Meinungen gehen weit auseinander, von der völligen Ablehnung einer pädagogischen Mitverpflichtung bis zu einer Kooperationspflicht des Verteidigers mit dem Gericht.In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter und/oder Erzieher ist. Welche Ansprüche werden an den Erziehungsgedanken im heutigen Jugendstrafprozess gestellt, welche Bedeutung hat er für den Jugendstrafverteidiger und inwiefern ist dieser letztlich an ihn gebunden Die Belange des Jugendlichen, sein Verhältnis zu dem Verteidiger, unter Berücksichtigung pädagogischer Konzeptionen sowie verfassungsrechtlicher Garantien, und seine Stellung im Verfahren sollen stets beachtet und in die Bearbeitung mit einbezogen werden.Zusätzlich soll es Ziel dieser Arbeit sein, auch historisch und unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungswerte, einen Überblick über die Situation des Jugendstrafverteidigers zu verschaffen. 68 pp. Deutsch.
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9783638892728 - Saskia-Veronique Steffen: Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche - Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher?
Saskia-Veronique Steffen

Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche - Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher?

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ISBN: 9783638892728 bzw. 3638892727, in Deutsch, GRIN Verlag, gebundenes Buch, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Nach dem Verständnis in der gerichtlichen Praxis, wie auch in der wissenschaftlichen Lehre werden in den Strafverteidiger in Jugendstrafverfahren unterschiedliche Erwartungen gesetzt. Bereits die Frage des Erfordernisses seiner Verfahrensbeteiligung wurde lange und kontrovers diskutiert. Während seine Mitwirkung von den einen als wichtiger Beitrag insbesondere für die Garantie eines streng rechtsstaatlichen Verfahrens ange-sehen wird, argumentieren andere, der Verteidiger bringe allein schon durch seine Gegenwart eine Spannung in das Verfahren, die sich keines-falls günstig auf das Verfahren auswirke und darüber hinaus die Erziehungsbemühungen des Gerichts störe. Der lange gefährte Streit um die Anwesenheit eines Verteidigers im Jugendstrafverfahren, insbesondere um die Frage, ob er sich überhaupt in das Erziehungskonzept des Jugendgerichtsgesetzes einbinden lässt, wird heute weitestgehend als überwunden angesehen. Das schließt allerdings nicht aus, dass Verteidiger manchmal immer noch von Jugendrichtern, Staatsanwälten, aber auch Jugendgerichtshelfern als `Störenfried` in der sonst so `einvernehmlichen` Kommunikation angesehen werden. Die Kontroverse ob und wenn ja inwieweit der Verteidiger dem Erziehungsgedanken verpflichtet sein soll, ist allerdings noch nicht geklärt. Die Meinungen gehen weit auseinander, von der völligen Ablehnung einer pädagogischen Mitverpflichtung bis zu einer `Kooperationspflicht` des Verteidigers mit dem Gericht. In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter und/oder Erzieher ist. Welche Anspräche werden an den Erziehungsgedanken im heutigen Jugendstrafprozess gestellt, welche Bedeutung hat er für den Jugendstrafverteidiger und inwiefern ist dieser letztlich an ihn gebunden Die Belange des Jugendlichen, sein Verhältnis zu dem Verteidiger, unter Berücksichtigung pädagogischer Konzeptionen sowie verfassungsrechtlicher Garantien, und seine Stellung im Verfahren sollen stets beachtet und in die Bearbeitung mit einbezogen werden. Zusätzlich soll es Ziel dieser Arbeit sein, auch historisch und unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungswerte, einen Überblick über die Situation des Jugendstrafverteidigers zu verschaffen. Ebook.
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9783638892728 - Saskia-Veronique Steffen: Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche
Symbolbild
Saskia-Veronique Steffen

Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche (2007)

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Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 87 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Verständnis in der gerichtlichen Praxis, wie auch in der wissenschaftlichen Lehre werden in den ... Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 87 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Verständnis in der gerichtlichen Praxis, wie auch in der wissenschaftlichen Lehre werden in den Strafverteidiger in Jugendstrafverfahren unterschiedliche Erwartungen gesetzt. Bereits die Frage des Erfordernisses seiner Verfahrensbeteiligung wurde lange und kontrovers diskutiert. Während seine Mitwirkung von den einen als wichtiger Beitrag insbesondere für die Garantie eines streng rechtsstaatlichen Verfahrens ange-sehen wird, argumentieren andere, der Verteidiger bringe allein schon durch seine Gegenwart eine Spannung in das Verfahren, die sich keines-falls günstig auf das Verfahren auswirke und darüber hinaus die Erziehungsbemühungen des Gerichts störe. Der lange geführte Streit um die Anwesenheit eines Verteidigers im Jugendstrafverfahren, insbesondere um die Frage, ob er sich überhaupt in das Erziehungskonzept des Jugendgerichtsgesetzes einbinden lässt, wird heute weitestgehend als überwunden angesehen. Das schließt allerdings nicht aus, dass Verteidiger manchmal immer noch von Jugendrichtern, Staatsanwälten, aber auch Jugendgerichtshelfern als Störenfried in der sonst so einvernehmlichen Kommunikation angesehen werden. Die Kontroverse ob und wenn ja inwieweit der Verteidiger dem Erziehungsgedanken verpflichtet sein soll, ist allerdings noch nicht geklärt. Die Meinungen gehen weit auseinander, von der völligen Ablehnung einer pädagogischen Mitverpflichtung bis zu einer Kooperationspflicht des Verteidigers mit dem Gericht. In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter und/oder Erzieher ist. Welche Ansprüche werden an den Erziehungsgedanken im heutigen Jugendstrafprozess gestellt, welche Bedeutung hat er für den Jugendstrafverteidiger und inwiefern ist dieser letztlich an ihn gebunden? Die Belange des Jugendlichen, sein Verhältnis zu dem Verteidiger, unter Berücksichtigung pädagogischer Konzeptionen sowie verfassungsrechtlicher Garantien, und seine Stellung im Verfahren sollen stets beachtet und in die Bearbeitung mit einbezogen werden. Zusätzlich soll es Ziel dieser Arbeit sein, auch historisch und unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungswerte, einen Überblick über die Situation des Jugendstrafverteidigers zu verschaffen.
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9783638892728 - Saskia-Veronique Steffen: Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche - Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher?
Saskia-Veronique Steffen

Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche - Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher? (2007)

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Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 87 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Verständnis in der gerichtlichen Praxis, wie auch in der wissenschaftlichen Lehre werden in den Strafverteidiger in Jugendstrafverfahren unterschiedliche Erwartungen gesetzt. Bereits die Frage des Erfordernisses seiner Verfahrensbeteiligung wurde lange und kontrovers diskutiert. Während seine Mitwirkung von den einen als wichtiger Beitrag insbesondere für die Garantie eines streng rechtsstaatlichen Verfahrens ange-sehen wird, argumentieren andere, der Verteidiger bringe allein schon durch seine Gegenwart eine Spannung in das Verfahren, die sich keines-falls günstig auf das Verfahren auswirke und darüber hinaus die Erziehungsbemühungen des Gerichts störe. Der lange geführte Streit um die Anwesenheit eines Verteidigers im Jugendstrafverfahren, insbesondere um die Frage, ob er sich überhaupt in das Erziehungskonzept des Jugendgerichtsgesetzes einbinden lässt, wird heute weitestgehend als überwunden angesehen. Das schließt allerdings nicht aus, dass Verteidiger manchmal immer noch von Jugendrichtern, Staatsanwälten, aber auch Jugendgerichtshelfern als `Störenfried` in der sonst so `einvernehmlichen` Kommunikation angesehen werden.Die Kontroverse ob und wenn ja inwieweit der Verteidiger dem Erziehungsgedanken verpflichtet sein soll, ist allerdings noch nicht geklärt. Die Meinungen gehen weit auseinander, von der völligen Ablehnung einer pädagogischen Mitverpflichtung bis zu einer `Kooperationspflicht` des Verteidigers mit dem Gericht.In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter und/oder Erzieher ist. Welche Ansprüche werden an den Erziehungsgedanken im heutigen Jugendstrafprozess gestellt, welche Bedeutung hat er für den Jugendstrafverteidiger und inwiefern ist dieser letztlich an ihn gebunden Die Belange des Jugendlichen, sein Verhältnis zu dem Verteidiger, unter Berücksichtigung pädagogischer Konzeptionen sowie verfassungsrechtlicher Garantien, und seine Stellung im Verfahren sollen stets beachtet und in die Bearbeitung mit einbezogen werden.Zusätzlich soll es Ziel dieser Arbeit sein, auch historisch und unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungswerte, einen Überblick über die Situation des Jugendstrafverteidigers zu verschaffen. Ebook.
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Saskia-Veronique Steffen

Der Strafverteidiger Im Verfahren Gegen Jugendliche (Paperback) (2013)

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ISBN: 9783638892773 bzw. 3638892778, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, 87 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Verstandnis in der gerichtlichen Praxis, wie auch in der wissenschaftlichen Lehre werden in den Strafverteidiger in Jugendstrafverfahren unterschiedliche Erwartungen gesetzt. Bereits die Frage des Erfordernisses seiner Verfahrensbeteiligung wurde lange und kontrovers diskutiert. Wahrend seine Mitwirkung von den einen als wichtiger Beitrag insbesondere fur die Garantie eines streng rechtsstaatlichen Verfahrens ange-sehen wird, argumentieren andere, der Verteidiger bringe allein schon durch seine Gegenwart eine Spannung in das Verfahren, die sich keines-falls gunstig auf das Verfahren auswirke und daruber hinaus die Erziehungsbemuhungen des Gerichts store. Der lange gefuhrte Streit um die Anwesenheit eines Verteidigers im Jugendstrafverfahren, insbesondere um die Frage, ob er sich uberhaupt in das Erziehungskonzept des Jugendgerichtsgesetzes einbinden lasst, wird heute weitestgehend als uberwunden angesehen. Das schliesst allerdings nicht aus, dass Verteidiger manchmal immer noch von Jugendrichtern, Staatsanwalten, aber auch Jugendgerichtshelfern als Storenfried in der sonst so einvernehmlichen Kommunikation angesehen werden. Die Kontroverse ob und wenn ja inwieweit der Verteidiger dem Erziehungsgedanken verpflichtet sein soll, ist allerdings noch nicht geklart. Die Meinungen gehen weit auseinander, von der volligen Ablehnung einer padagogischen Mitverpflichtung bis zu einer Kooperationspflicht des Verteidigers mit dem Gericht. In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter und/oder Erzieher ist. Welche Anspruche werden an den Erziehungsgedanken im heutigen Jugendstrafprozess gestellt, welche Bedeutung hat er fur den J.
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Saskia-veronique Steffen

Strafverteidiger Im Verfahren Gegen Jugendliche (Paperback) (2007)

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Paperback. Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universit t Frankfurt am .Shipping may be from our UK, US or Australian warehouse depending on stock availability. This item is printed on demand. 68 pages. 0.100.
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9783638892728 - Saskia-Veronique Steffen: Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche
Saskia-Veronique Steffen

Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche (2008)

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9783638892728 - Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche als eBook von Saskia-Veronique Steffen

Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche als eBook von Saskia-Veronique Steffen

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Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche ab 6.99 EURO Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher?
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9783638892728 - Steffen, Saskia-Veronique: Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher?
Steffen, Saskia-Veronique

Der Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche: Organ der Rechtspflege, Interessenvertreter, Erzieher? (2008)

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