Falls Sie nur an einem bestimmten Exempar interessiert sind, können Sie aus der folgenden Liste jenes wählen, an dem Sie interessiert sind:
Nur diese Ausgabe anzeigen…
Nur diese Ausgabe anzeigen…
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA
16 Angebote vergleichen
Preise | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2021 |
---|---|---|---|---|---|
Schnitt | € 14,46 | € 16,18 | € 16,65 | € 13,99 | € 13,88 |
Nachfrage |
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA (2006)
ISBN: 9783638487726 bzw. 3638487725, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Frühformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis). 2. Spätantike und Mittelalter Die Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend,.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA
ISBN: 9783638487726 bzw. 3638487725, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Frühformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis). 2. Spätantike und Mittelalter Die Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA (2008)
ISBN: 9783638931090 bzw. 3638931099, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
nach der Bestellung gedruckt Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, Freie Universität Berlin, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es handelt sich um ein mit 'gut' bewertetes Referat aus einem im WS 2005/2006 durchgeführten Seminar 'Strafvollzug' . , Abstract: Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Frühformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis). 2. Spätantike und Mittelalter Die Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft. 24 pp. Deutsch, Books.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA (1871)
ISBN: 9783638931090 bzw. 3638931099, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA
ISBN: 9783638487726 bzw. 3638487725, in Deutsch, Grin-Verlag, München , Deutschland, neu, E-Book.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA, Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, Freie Universität Berlin, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Frühformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis). 2. Spätantike und Mittelalter Die Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA (2008)
ISBN: 9783638931090 bzw. 3638931099, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Apr 2008, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, Freie Universität Berlin, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es handelt sich um ein mit 'gut' bewertetes Referat aus einem im WS 2005/2006 durchgeführten Seminar 'Strafvollzug' . , Abstract: Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Frühformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis). 2. Spätantike und Mittelalter Die Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft. 24 pp. Deutsch.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA (2008)
ISBN: 9783638931090 bzw. 3638931099, in Deutsch, 24 Seiten, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH, [4009276].
Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, Freie Universität Berlin, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es handelt sich um ein mit 'gut' bewertetes Referat aus einem im WS 2005/2006 durchgeführten Seminar 'Strafvollzug' . , Abstract: Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Frühformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis). 2. Spätantike und Mittelalter Die Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft.- Besorgungstitel - vorauss. Lieferzeit 3-5 Tage. 13.04.2008, Taschenbuch, Neuware, 210x148x2 mm, 51g, 24, Internationaler Versand, Banküberweisung, Offene Rechnung, Kreditkarte, PayPal, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA
ISBN: 9783638931090 bzw. 3638931099, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA, Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, Freie Universität Berlin, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es handelt sich um ein mit "gut" bewertetes Referat aus einem im WS 2005/2006 durchgeführten Seminar "Strafvollzug" . , Abstract: Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USAI. Frühformen der Freiheitsentziehung1. AltertumDie Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis). 2. Spätantike und MittelalterDie Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher StrafvollzugIn den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft.
Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA (2006)
ISBN: 9783638487726 bzw. 3638487725, in Deutsch, 26 Seiten, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, Freie Universität Berlin, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Frühformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis). 2. Spätantike und Mittelalter Die Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft. Kindle Ausgabe, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2006-04-09, Freigegeben: 2006-04-09, Studio: GRIN Verlag, Verkaufsrang: 2256398.
Geschichte Des Strafvollzuges Vom Altertum Bis 1871 Unter Einschluss Der Entwicklung in England, Irland Und Den USA (Paperback) (2013)
ISBN: 9783638931090 bzw. 3638931099, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], Slough, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, Freie Universitat Berlin, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es handelt sich um ein mit gut bewertetes Referat aus einem im WS 2005/2006 durchgefuhrten Seminar Strafvollzug ., Abstract: Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Fruhformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansatze des Gefangniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primar zur Aufbewahrung des Taters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschadlichmachung des Taters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequalt wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefangnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefangnisse gebaut wurden (z.B. das Kolner Petersloch, das Nurnberger Lochgefangnis). 2. Spatantike und Mittelalter Die Zeit der Spatantike und des Mittelalters war gepragt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. A. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Westromischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltl.