Gefhrlichkeitsprognose bei Strafttern (German Edition)
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Gefährlichkeitsprognose bei Straftätern
DE PB NW
ISBN: 9783638933643 bzw. 3638933644, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0 (gut, 14 Punkte), Universität Bielefeld (Strafrecht), Veranstaltung: Psychologie und Strafrecht, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Das Seminar zeichnete sich dadurch aus, dass hier eine gleiche Anzahl an Psychologie- und Jurastudenten anwesend waren. So konnte eine sehr guter Austausch zwischen den zwei Lagern stattfinden. , Abstract: Das Thema dieser Arbeit hat leider an Aktualität nicht verloren. Immer wieder stellt sich dem außenstehenden Betrachter die Frage, auf welcher Grundlage bestimmte Straftäter in den Genuss von Freigang oder vorzeitiger Haftentlassung kommen. Grundlage hierfür ist die Gefährlichkeitsprognose. Zudem spielt die Prognose bei der Strafzumessung, bei der Strafaussetzung zur Bewährung und bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Rolle. Strafjuristen, also Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, haben alltäglich Menschen vor sich stehen, die gegen die Spielregeln unserer Gesellschaft verstoßen und daher mit einer strafenden Reaktion zu rechnen haben. Rechtsordnungen, die in der Strafe den für die unrechte Tat geschuldeten Ausgleich sehen, ist die Prognose fremd. Für Rechtsordnungen, die Strafrecht u.A. als Instrumentarium eines effektiven Güterschutzes begreifen, bildet die Kriminalprognose jedoch ein bedeutsames Element. Der Gesetzgeber muß Gefahren für Güter abschätzen und denkbare Gegenstrategien entwerfen. Hierzu bedient man sich der Kriminalprognose. Die Prognose widmet sich der Frage, ob vom Angeklagten weitere Taten zu erwarten sind, ob eine bestimmte Sanktion zur Verhinderung dieser Taten taugt und erforderlich ist oder aber, wie eine bestimmte Sanktionsstrategie in Richtung auf die Allgemeinheit wirken wird, ob sie die Gefahr weitere Taten bannt, reduziert oder vielleicht gerade umgekehrt, heraufbeschwört. Somit spielt die Prognose im Strafrecht insbesondere bei der Strafzumessung ( 46 I Satz 2 StGB) ), bei der Strafaussetzung zur Bewährung und ihrer Ausgestaltung ( 56 ff.), bei der Prüfung, ob ein Strafrest ausgesetzt werden kann ( 57) und der Verwarnung mit Strafvorbehalt ( 59 I Nr. 1) eine Rolle. Ein geradezu zentrales materielles Kriterium stellt die Prognose jedoch bei den "Maßregeln der Besserung und Sicherung" gemäß 61 ff. dar. Hier geht es um die Frage, ob vom Täter auch in Zukunft mit Wahrscheinlichkeit Straftaten oder doch Taten bestimmter Art zu erwarten sind. Zudem muss dies für das "Ob" und das "Wie" des strafrechtlichen Zugriffs herangezogen werden. Insgesamt betrachtet wird aber im Gesetz selbst das geforderte Prognoseergebnis nur unpräzise umrissen. Bei der Strafaussetzung zur Bewährung in der Form der 56 bis 58 kommt es lediglich darauf an, ob zu erwarten ist, "dass der Verurteilte schon unter dem Eindruck der Verurteilung auch ohne Strafvollstreckung keine Straftaten mehr begehen wird".2008. 32 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0 (gut, 14 Punkte), Universität Bielefeld (Strafrecht), Veranstaltung: Psychologie und Strafrecht, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Das Seminar zeichnete sich dadurch aus, dass hier eine gleiche Anzahl an Psychologie- und Jurastudenten anwesend waren. So konnte eine sehr guter Austausch zwischen den zwei Lagern stattfinden. , Abstract: Das Thema dieser Arbeit hat leider an Aktualität nicht verloren. Immer wieder stellt sich dem außenstehenden Betrachter die Frage, auf welcher Grundlage bestimmte Straftäter in den Genuss von Freigang oder vorzeitiger Haftentlassung kommen. Grundlage hierfür ist die Gefährlichkeitsprognose. Zudem spielt die Prognose bei der Strafzumessung, bei der Strafaussetzung zur Bewährung und bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Rolle. Strafjuristen, also Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, haben alltäglich Menschen vor sich stehen, die gegen die Spielregeln unserer Gesellschaft verstoßen und daher mit einer strafenden Reaktion zu rechnen haben. Rechtsordnungen, die in der Strafe den für die unrechte Tat geschuldeten Ausgleich sehen, ist die Prognose fremd. Für Rechtsordnungen, die Strafrecht u.A. als Instrumentarium eines effektiven Güterschutzes begreifen, bildet die Kriminalprognose jedoch ein bedeutsames Element. Der Gesetzgeber muß Gefahren für Güter abschätzen und denkbare Gegenstrategien entwerfen. Hierzu bedient man sich der Kriminalprognose. Die Prognose widmet sich der Frage, ob vom Angeklagten weitere Taten zu erwarten sind, ob eine bestimmte Sanktion zur Verhinderung dieser Taten taugt und erforderlich ist oder aber, wie eine bestimmte Sanktionsstrategie in Richtung auf die Allgemeinheit wirken wird, ob sie die Gefahr weitere Taten bannt, reduziert oder vielleicht gerade umgekehrt, heraufbeschwört. Somit spielt die Prognose im Strafrecht insbesondere bei der Strafzumessung ( 46 I Satz 2 StGB) ), bei der Strafaussetzung zur Bewährung und ihrer Ausgestaltung ( 56 ff.), bei der Prüfung, ob ein Strafrest ausgesetzt werden kann ( 57) und der Verwarnung mit Strafvorbehalt ( 59 I Nr. 1) eine Rolle. Ein geradezu zentrales materielles Kriterium stellt die Prognose jedoch bei den "Maßregeln der Besserung und Sicherung" gemäß 61 ff. dar. Hier geht es um die Frage, ob vom Täter auch in Zukunft mit Wahrscheinlichkeit Straftaten oder doch Taten bestimmter Art zu erwarten sind. Zudem muss dies für das "Ob" und das "Wie" des strafrechtlichen Zugriffs herangezogen werden. Insgesamt betrachtet wird aber im Gesetz selbst das geforderte Prognoseergebnis nur unpräzise umrissen. Bei der Strafaussetzung zur Bewährung in der Form der 56 bis 58 kommt es lediglich darauf an, ob zu erwarten ist, "dass der Verurteilte schon unter dem Eindruck der Verurteilung auch ohne Strafvollstreckung keine Straftaten mehr begehen wird".2008. 32 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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Gefährlichkeitsprognose bei Straftätern (2008)
DE PB NW RP
ISBN: 9783638933643 bzw. 3638933644, in Deutsch, Grin Verlag Apr 2008, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, einseitig bedruckt, Note: 2,0 (gut, 14 Punkte), Universität Bielefeld (Strafrecht), Veranstaltung: Psychologie und Strafrecht, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema dieser Arbeit hat leider an Aktualität nicht verloren. Immer wieder stellt sich dem außenstehenden Betrachter die Frage, auf welcher Grundlage bestimmte Straftäter in den Genuss von Freigang oder vorzeitiger Haftentlassung kommen. Grundlage hierfür ist die Gefährlichkeitsprognose. Zudem spielt die Prognose bei der Strafzumessung, bei der Strafaussetzung zur Bewährung und bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Rolle. Strafjuristen, also Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, haben alltäglich Menschen vor sich stehen, die gegen die Spielregeln unserer Gesellschaft verstoßen und daher mit einer strafenden Reaktion zu rechnen haben. Rechtsordnungen, die in der Strafe den für die unrechte Tat geschuldeten Ausgleich sehen, ist die Prognose fremd. Für Rechtsordnungen, die Strafrecht u.A. als Instrumentarium eines effektiven Güterschutzes begreifen, bildet die Kriminalprognose jedoch ein bedeutsames Element. Der Gesetzgeber muß Gefahren für Güter abschätzen und denkbare Gegenstrategien entwerfen. Hierzu bedient man sich der Kriminalprognose. Die Prognose widmet sich der Frage, ob vom Angeklagten weitere Taten zu erwarten sind, ob eine bestimmte Sanktion zur Verhinderung dieser Taten taugt und erforderlich ist oder aber, wie eine bestimmte Sanktionsstrategie in Richtung auf die Allgemeinheit wirken wird, ob sie die Gefahr weitere Taten bannt, reduziert oder vielleicht gerade umgekehrt, heraufbeschwört. Somit spielt die Prognose im Strafrecht insbesondere bei der Strafzumessung ( 46 I Satz 2 StGB) ), bei der Strafaussetzung zur Bewährung und ihrer Ausgestaltung ( 56 ff.), bei der Prüfung, ob ein Strafrest ausgesetzt werden kann ( 57) und der Verwarnung mit Strafvorbehalt ( 59 I Nr. 1) eine Rolle. Ein geradezu zentrales materielles Kriterium stellt die Prognose jedoch bei den 'Maßregeln der Besserung und Sicherung' gemäß 61 ff. dar. Hier geht es um die Frage, ob vom Täter auch in Zukunft mit Wahrscheinlichkeit Straftaten oder doch Taten bestimmter Art zu erwarten sind. Zudem muss dies für das 'Ob' und das 'Wie' des strafrechtlichen Zugriffs herangezogen werden. Insgesamt betrachtet wird aber im Gesetz selbst das geforderte Prognoseergebnis nur unpräzise umrissen. Bei der Strafaussetzung zur Bewährung in der Form der 56 bis 58 kommt es lediglich darauf an, ob zu erwarten ist, 'dass der Verurteilte schon unter dem Eindruck der Verurteilung auch ohne Strafvollstreckung keine Straftaten mehr begehen wird'. 60 pp. Deutsch.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, einseitig bedruckt, Note: 2,0 (gut, 14 Punkte), Universität Bielefeld (Strafrecht), Veranstaltung: Psychologie und Strafrecht, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema dieser Arbeit hat leider an Aktualität nicht verloren. Immer wieder stellt sich dem außenstehenden Betrachter die Frage, auf welcher Grundlage bestimmte Straftäter in den Genuss von Freigang oder vorzeitiger Haftentlassung kommen. Grundlage hierfür ist die Gefährlichkeitsprognose. Zudem spielt die Prognose bei der Strafzumessung, bei der Strafaussetzung zur Bewährung und bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Rolle. Strafjuristen, also Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, haben alltäglich Menschen vor sich stehen, die gegen die Spielregeln unserer Gesellschaft verstoßen und daher mit einer strafenden Reaktion zu rechnen haben. Rechtsordnungen, die in der Strafe den für die unrechte Tat geschuldeten Ausgleich sehen, ist die Prognose fremd. Für Rechtsordnungen, die Strafrecht u.A. als Instrumentarium eines effektiven Güterschutzes begreifen, bildet die Kriminalprognose jedoch ein bedeutsames Element. Der Gesetzgeber muß Gefahren für Güter abschätzen und denkbare Gegenstrategien entwerfen. Hierzu bedient man sich der Kriminalprognose. Die Prognose widmet sich der Frage, ob vom Angeklagten weitere Taten zu erwarten sind, ob eine bestimmte Sanktion zur Verhinderung dieser Taten taugt und erforderlich ist oder aber, wie eine bestimmte Sanktionsstrategie in Richtung auf die Allgemeinheit wirken wird, ob sie die Gefahr weitere Taten bannt, reduziert oder vielleicht gerade umgekehrt, heraufbeschwört. Somit spielt die Prognose im Strafrecht insbesondere bei der Strafzumessung ( 46 I Satz 2 StGB) ), bei der Strafaussetzung zur Bewährung und ihrer Ausgestaltung ( 56 ff.), bei der Prüfung, ob ein Strafrest ausgesetzt werden kann ( 57) und der Verwarnung mit Strafvorbehalt ( 59 I Nr. 1) eine Rolle. Ein geradezu zentrales materielles Kriterium stellt die Prognose jedoch bei den 'Maßregeln der Besserung und Sicherung' gemäß 61 ff. dar. Hier geht es um die Frage, ob vom Täter auch in Zukunft mit Wahrscheinlichkeit Straftaten oder doch Taten bestimmter Art zu erwarten sind. Zudem muss dies für das 'Ob' und das 'Wie' des strafrechtlichen Zugriffs herangezogen werden. Insgesamt betrachtet wird aber im Gesetz selbst das geforderte Prognoseergebnis nur unpräzise umrissen. Bei der Strafaussetzung zur Bewährung in der Form der 56 bis 58 kommt es lediglich darauf an, ob zu erwarten ist, 'dass der Verurteilte schon unter dem Eindruck der Verurteilung auch ohne Strafvollstreckung keine Straftaten mehr begehen wird'. 60 pp. Deutsch.
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Gefhrlichkeitsprognose bei Strafttern (German Edition) (1994)
DE PB NW
ISBN: 9783638933643 bzw. 3638933644, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, BuySomeBooks [52360437], Las Vegas, NV, U.S.A.
This item is printed on demand. Paperback. 32 pages. Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2, 0 (gut, 14 Punkte), Universitt Bielefeld (Strafrecht), Veranstaltung: Psychologie und Strafrecht, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Das Seminar zeichnete sich dadurch aus, dass hier eine gleiche Anzahl an Psychologie- und Jurastudenten anwesend waren. So konnte eine sehr guter Austausch zwischen den zwei Lagern stattfinden. , Abstract: Das Thema dieser Arbeit hat leider an Aktualitt nicht verloren. Immer wieder stellt sich dem auenstehenden Betrachter die Frage, auf welcher Grundlage bestimmte Straftter in den Genuss von Freigang oder vorzeitiger Haftentlassung kommen. Grundlage hierfr ist die Gefhrlichkeitsprognose. Zudem spielt die Prognose bei der Strafzumessung, bei der Strafaussetzung zur Bewhrung und bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Rolle. Strafjuristen, also Richter, Staatsanwlte und Verteidiger, haben alltglich Menschen vor sich stehen, die gegen die Spielregeln unserer Gesellschaft verstoen und daher mit einer strafenden Reaktion zu rechnen haben. Rechtsordnungen, die in der Strafe den fr die unrechte Tat geschuldeten Ausgleich sehen, ist die Prognose fremd. Fr Rechtsordnungen, die Strafrecht u. A. als Instrumentarium eines effektiven Gterschutzes begreifen, bildet die Kriminalprognose jedoch ein bedeutsames Element. Der Gesetzgeber mu Gefahren fr Gter abschtzen und denkbare Gegenstrategien entwerfen. Hierzu bedient man sich der Kriminalprognose. Die Prognose widmet sich der Frage, ob vom Angeklagten weitere Taten zu erwarten sind, ob eine bestimmte Sanktion zur Verhinderung dieser Taten taugt und erforderlich ist oder aber, wie eine bestimmte Sanktionsstrategie in Richtung auf die Allgemeinheit wirken wird, ob sie die Gefahr weitere Taten bannt, reduziert oder vielleicht gerade umgekehrt, heraufbeschwrt. Somit spielt die Prognose im Strafrecht insbesondere bei der Strafzumessung ( 46 I SA This item ships from La Vergne,TN.
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Gefahrlichkeitsprognose Bei Straftatern (Paperback) (2013)
DE PB NW RP
ISBN: 9783638933643 bzw. 3638933644, in Deutsch, GRIN Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Lieferung aus: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Versandkostenfrei.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0 (gut, 14 Punkte), Universitat Bielefeld (Strafrecht), Veranstaltung: Psychologie und Strafrecht, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Das Seminar zeichnete sich dadurch aus, dass hier eine gleiche Anzahl an Psychologie- und Jurastudenten anwesend waren. So konnte eine sehr guter Austausch zwischen den zwei Lagern stattfinden., Abstract: Das Thema dieser Arbeit hat leider an Aktualitat nicht verloren. Immer wieder stellt sich dem aussenstehenden Betrachter die Frage, auf welcher Grundlage bestimmte Straftater in den Genuss von Freigang oder vorzeitiger Haftentlassung kommen. Grundlage hierfur ist die Gefahrlichkeitsprognose. Zudem spielt die Prognose bei der Strafzumessung, bei der Strafaussetzung zur Bewahrung und bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Rolle. Strafjuristen, also Richter, Staatsanwalte und Verteidiger, haben alltaglich Menschen vor sich stehen, die gegen die Spielregeln unserer Gesellschaft verstossen und daher mit einer strafenden Reaktion zu rechnen haben. Rechtsordnungen, die in der Strafe den fur die unrechte Tat geschuldeten Ausgleich sehen, ist die Prognose fremd. Fur Rechtsordnungen, die Strafrecht u.A. als Instrumentarium eines effektiven Guterschutzes begreifen, bildet die Kriminalprognose jedoch ein bedeutsames Element. Der Gesetzgeber muss Gefahren fur Guter abschatzen und denkbare Gegenstrategien entwerfen. Hierzu bedient man sich der Kriminalprognose. Die Prognose widmet sich der Frage, ob vom Angeklagten weitere Taten zu erwarten sind, ob eine bestimmte Sanktion zur Verhinderung dieser Taten taugt und erforderlich ist oder aber, wie eine bestimmte Sanktionsstrategie in Richtung auf die Allgemeinheit wirken wird, ob sie die Gefahr weitere Taten bannt, reduziert oder vielleicht gerade umgekehrt, heraufbeschwort. Somit spielt die Prognose im Strafrecht insbesondere bei der Strafzumessung ( 46 I.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0 (gut, 14 Punkte), Universitat Bielefeld (Strafrecht), Veranstaltung: Psychologie und Strafrecht, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Das Seminar zeichnete sich dadurch aus, dass hier eine gleiche Anzahl an Psychologie- und Jurastudenten anwesend waren. So konnte eine sehr guter Austausch zwischen den zwei Lagern stattfinden., Abstract: Das Thema dieser Arbeit hat leider an Aktualitat nicht verloren. Immer wieder stellt sich dem aussenstehenden Betrachter die Frage, auf welcher Grundlage bestimmte Straftater in den Genuss von Freigang oder vorzeitiger Haftentlassung kommen. Grundlage hierfur ist die Gefahrlichkeitsprognose. Zudem spielt die Prognose bei der Strafzumessung, bei der Strafaussetzung zur Bewahrung und bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Rolle. Strafjuristen, also Richter, Staatsanwalte und Verteidiger, haben alltaglich Menschen vor sich stehen, die gegen die Spielregeln unserer Gesellschaft verstossen und daher mit einer strafenden Reaktion zu rechnen haben. Rechtsordnungen, die in der Strafe den fur die unrechte Tat geschuldeten Ausgleich sehen, ist die Prognose fremd. Fur Rechtsordnungen, die Strafrecht u.A. als Instrumentarium eines effektiven Guterschutzes begreifen, bildet die Kriminalprognose jedoch ein bedeutsames Element. Der Gesetzgeber muss Gefahren fur Guter abschatzen und denkbare Gegenstrategien entwerfen. Hierzu bedient man sich der Kriminalprognose. Die Prognose widmet sich der Frage, ob vom Angeklagten weitere Taten zu erwarten sind, ob eine bestimmte Sanktion zur Verhinderung dieser Taten taugt und erforderlich ist oder aber, wie eine bestimmte Sanktionsstrategie in Richtung auf die Allgemeinheit wirken wird, ob sie die Gefahr weitere Taten bannt, reduziert oder vielleicht gerade umgekehrt, heraufbeschwort. Somit spielt die Prognose im Strafrecht insbesondere bei der Strafzumessung ( 46 I.
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Gef„hrlichkeitsprognose bei Straft„tern (2008)
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