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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung100%: Dregger, Sebastian: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung (ISBN: 9783638940580) GRIN Verlag, in Deutsch, Taschenbuch.
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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage Auflösung des Bundestages Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint)68%: Sebastian Dregger: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage Auflösung des Bundestages Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint) (ISBN: 9783638000352) 2007, in Deutsch, auch als eBook.
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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung: Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages und Neuwahlen54%: Dregger, Sebastian: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung: Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages und Neuwahlen (ISBN: 9783638407694) 2005, Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung
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9783638407694 - Sebastian Dregger: Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes
Sebastian Dregger

Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes (2005)

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Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes: Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 15 Punkte (gut), Universität Trier, Veranstaltung: Seminar: Wehrhafte Demokratie, 45 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes versteht sich als wehrhafte Demokratie . Dieser Grundsatz gehört zu den Strukturprinzipien der deutschen Verfassung. Er besagt im Wesentlichen, dass das Grundgesetz eine Vielzahl rechtlicher Maßnahmen enthält, um Bestrebungen von politischen Akteuren wirksam entgegentreten zu können, die das Ziel haben, das Grundgesetz abzuschaffen oder es in seinen zentralen Inhalten wesentlich zu verändern. Ein besonders charakteristisches Merkmal, um gleichsam die Existenz und Identität des Grundgesetzes zu schützen, stellt dabei das Instrument der Grundrechtsverwirkung in Artikel 18 dar. Sie ist für den Fall gedacht, dass ein politisch Handelnder zwar die Grundrechte für seine politische Tätigkeit in Anspruch nimmt, aber seine Tätigkeit letztlich darauf hinauslaufen soll, die Freiheit zu zerstören, die ihm wiederum die Verfassung gibt und die somit Voraussetzung für seine eigene Tätigkeit ist. Einen solchen Gebrauch der Grundrechte gegen ihren Geist möchte das Grundgesetz mit dem Instrument der Verwirkung in Artikel 18 verhindern. Unter dem Schutz der Verfassung soll diese nicht bekämpft werden dürfen. Allerdings wirft dieses Rechtsinstitut viele Fragen auf: Im Rahmen des Tatbestandes ist vor allem klärungsbedürftig, welche genaue Bedeutung die dort genannten einzelnen Merkmale haben, insbesondere wie man überhaupt zwischen Gebrauch und Missbrauch eines Grundrechtes trennen kann. Im Rahmen der Verwirkung als Rechtsfolge stellt sich das Problem, ob eine solche überhaupt möglich ist, - schließlich sind die Menschenrechte nach dem Grundgesetz, Art. 1 Abs.2, unveräußerlich und wenn ja, welche Folgen damit einhergehen und was diese gerade so schwerwiegend für den Betroffenen machen. Ebook.
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9783638407694 - Sebastian Dregger: Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes
Sebastian Dregger

Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes (2005)

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Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes: Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 15 Punkte (gut), Universität Trier, Veranstaltung: Seminar: Wehrhafte Demokratie, 45 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes versteht sich als wehrhafte Demokratie . Dieser Grundsatz gehört zu den Strukturprinzipien der deutschen Verfassung. Er besagt im Wesentlichen, dass das Grundgesetz eine Vielzahl rechtlicher Maßnahmen enthält, um Bestrebungen von politischen Akteuren wirksam entgegentreten zu können, die das Ziel haben, das Grundgesetz abzuschaffen oder es in seinen zentralen Inhalten wesentlich zu verändern. Ein besonders charakteristisches Merkmal, um gleichsam die Existenz und Identität des Grundgesetzes zu schätzen, stellt dabei das Instrument der Grundrechtsverwirkung in Artikel 18 dar. Sie ist für den Fall gedacht, dass ein politisch Handelnder zwar die Grundrechte für seine politische Tätigkeit in Anspruch nimmt, aber seine Tätigkeit letztlich darauf hinauslaufen soll, die Freiheit zu zerstören, die ihm wiederum die Verfassung gibt und die somit Voraussetzung für seine eigene Tätigkeit ist. Einen solchen Gebrauch der Grundrechte gegen ihren Geist mächte das Grundgesetz mit dem Instrument der Verwirkung in Artikel 18 verhindern. Unter dem Schutz der Verfassung soll diese nicht bekämpft werden dürfen. Allerdings wirft dieses Rechtsinstitut viele Fragen auf: Im Rahmen des Tatbestandes ist vor allem klärungsbedürftig, welche genaue Bedeutung die dort genannten einzelnen Merkmale haben, insbesondere wie man überhaupt zwischen Gebrauch und Missbrauch eines Grundrechtes trennen kann. Im Rahmen der Verwirkung als Rechtsfolge stellt sich das Problem, ob eine solche überhaupt möglich ist, - schließlich sind die Menschenrechte nach dem Grundgesetz, Art. 1 Abs.2, unveräußerlich und wenn ja, welche Folgen damit einhergehen und was diese gerade so schwerwiegend für den Betroffenen machen. Ebook.
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9783638000352 - Sebastian Dregger: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages, Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint)
Sebastian Dregger

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages, Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint)

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Wie erklaert es sich, dass das Bundesverfassungsgericht bei den umstrittenen Vertrauensfragen 1982 und 2005 in seinen Urteilen ganz den Erwartungen des Bundeskanzlers, des Bundestages und des Bundespraesidenten folgte, obwohl der Fall der unechten fingierten Vertraunsfrage im Rahmen des Artikels 68 GG in der weit ueberwiegenden Verfassungslehre als verfassungswidrig abgelehnt wird? Schliesslich ging es dem Bundeskanzler und den ihm in dieser Angelegenheit verbuendeten politischen Kraeften offensichtlich nur darum, durch eine inszenierte Abstimmungsniederlage im Bundestag im Rahmen der Vertrauensfrage, einen Vorwand zu schaffen, um so den Bundestag vom Bundespraesidenten ausfloesen zu lassen und um so Neuwahlen herbeifuehren zu koennen. Um diesen bemerkenswerten Sachverhallt gerade vor dem Hintergrund einer aeusserst machtvollen Verfassungsgerichtsbarkeit, die fuer das politische System der Bundesrepublik kennzeichnend ist, aufzuklaeren, legt die Arbeit den Schwerpunkt auf zwei Faktoren, die die aussergewoehnliche richterliche Zurueckhaltung (judicial restraint) in diesem Fall erklaeren; naemlich einerseits der hohe verfassungsrechtliche Rang der Vertrauensfrage als Klagegegenstand. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass der Vertraunsfrage die direkte Willensbekundung dreier oberster Verfassungsorgane zugrunde liegt, ueber die sich das Bundesverfassungsgericht nicht einfach hinwegsetzen kann, wenn es nicht eine Staatskrise provozieren will. Um wieviel mehr Spielraum verfuegt das Gericht etwa, wenn es sich beim jeweiligen Klagegegenstand nur um einen Verwaltungsakt oder ein letztinstanzliches Gerichtsurteil handelt. Daneber gilt es als zweiten besonderen Faktor die Tatsache zu bedenken, dass die drei an der Vertrauensfrage direkt beteiligten Verfassungsorgane nicht untereiander zerstritten waren, sondern vielmehr 1982 wie auch 2005 einen einheitlichen festen Willen bei der Beurteilung des Artikels 68 kundtaten, was in Verfassungsstreitfragen die Ausnahme ist, wenn man etwa an die Kopftuchdebatte denkt, was aber zusaetzlich den Spielraum des Gerichtes erheblich einschraenkte. Ist man sich dieser Faktoren, zuzueglich der Prezedenzwirkung des Urteiles von 1983, bewusst, so kann man die billigenden Entscheidungen des BVerfG einerseits als pragmatisch betrachten; sie verdeutlichen aber auch angesicht der beschriebenen Faktoren die faktischen und realpolitischen Grenzen jeder Art der Verfassungsgerichtsbarkeit.System.String[]System.String[].
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9783638940580 - Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung (2007)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: gut, Universität Trier, Veranstaltung: Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie erklaert es sich, dass das Bundesverfassungsgericht bei den umstrittenen Vertrauensfragen 1982 und 2005 in seinen Urteilen ganz den Erwartungen des Bundeskanzlers, des Bundestages und des Bundespraesidenten folgte, obwohl der Fall der unechten fingierten Vertraunsfrage im Rahmen des Artikels 68 GG in der weit ueberwiegenden Verfassungslehre als verfassungswidrig abgelehnt wird? Schliesslich ging es dem Bundeskanzler und den ihm in dieser Angelegenheit verbuendeten politischen Kraeften offensichtlich nur darum, durch eine inszenierte Abstimmungsniederlage im Bundestag im Rahmen der Vertrauensfrage, einen Vorwand zu schaffen, um so den Bundestag vom Bundespraesidenten ausfloesen zu lassen und um so Neuwahlen herbeifuehren zu koennen. Um diesen bemerkenswerten Sachverhallt gerade vor dem Hintergrund einer aeusserst machtvollen Verfassungsgerichtsbarkeit, die fuer das politische System der Bundesrepublik kennzeichnend ist, aufzuklaeren, legt die Arbeit den Schwerpunkt auf zwei Faktoren, die die aussergewoehnliche richterliche Zurueckhaltung (judicial restraint) in diesem Fall erklaeren; naemlich einerseits der hohe verfassungsrechtliche Rang der Vertrauensfrage als Klagegegenstand. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass der Vertraunsfrage die direkte Willensbekundung dreier oberster Verfassungsorgane zugrunde liegt, ueber die sich das Bundesverfassungsgericht nicht einfach hinwegsetzen kann, wenn es nicht eine Staatskrise provozieren will. Um wieviel mehr Spielraum verfuegt das Gericht etwa, wenn es sich beim jeweiligen Klagegegenstand nur um einen Verwaltungsakt oder ein letztinstanzliches Gerichtsurteil handelt. Daneber gilt es als zweiten besonderen Faktor die Tatsache zu bedenken, dass die drei an der Vertrauensfrage direkt beteiligten Verfassungsorgane nicht untereiander zerstritten waren, sondern vielmehr 1982 wie auch 2005 einen einheitlichen festen Willen bei der Beurteilung des Artikels 68 kundtaten, was in Verfassungsstreitfragen die Ausnahme ist, wenn man etwa an die Kopftuchdebatte denkt, was aber zusaetzlich den Spielraum des Gerichtes erheblich einschraenkte. Ist man sich dieser Faktoren, zuzueglich der Prezedenzwirkung des Urteiles von 1983, bewusst, so kann man die billigenden Entscheidungen des BVerfG einerseits als pragmatisch betrachten; sie verdeutlichen aber auch angesicht der beschriebenen Faktoren die faktischen und realpolitischen Grenzen jeder Art der Verfassungsgerichtsbarkeit. Sebastian Dregger, 21.0 x 14.8 x 0.4 cm, Buch.
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9783638000352 - Sebastian Dregger: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages, Neuwahlen) - Ein Beispiel für das.
Sebastian Dregger

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages, Neuwahlen) - Ein Beispiel für das. (2007)

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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages, Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint). Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: gut, Universität Trier, Veranstaltung: Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie erklaert es sich, dass das Bundesverfassungsgericht bei den umstrittenen Vertrauensfragen 1982 und 2005 in seinen Urteilen ganz den Erwartungen des Bundeskanzlers, des Bundestages und des Bundespraesidenten folgte, obwohl der Fall der unechten fingierten Vertraunsfrage im Rahmen des Artikels 68 GG in der weit ueberwiegenden Verfassungslehre als verfassungswidrig abgelehnt wird? Schliesslich ging es dem Bundeskanzler und den ihm in dieser Angelegenheit verbuendeten politischen Kraeften offensichtlich nur darum, durch eine inszenierte Abstimmungsniederlage im Bundestag im Rahmen der Vertrauensfrage, einen Vorwand zu schaffen, um so den Bundestag vom Bundespraesidenten ausfloesen zu la... eBooks.
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9783638000352 - Sebastian Dregger: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage Auflösung des Bundestages Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint)
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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage Auflösung des Bundestages Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint) ab 3.99 € als epub eBook: 1. Auflage. Aus dem Bereich: eBooks, Fachthemen & Wissenschaft, Politikwissenschaft,.
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9783638000352 - Sebastian Dregger: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung - Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages und Neuwahlen
Sebastian Dregger

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung - Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages und Neuwahlen (2007)

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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung: Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: gut, Universität Trier, Veranstaltung: Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie erklaert es sich, dass das Bundesverfassungsgericht bei den umstrittenen Vertrauensfragen 1982 und 2005 in seinen Urteilen ganz den Erwartungen des Bundeskanzlers, des Bundestages und des Bundespraesidenten folgte, obwohl der Fall der unechten fingierten Vertraunsfrage im Rahmen des Artikels 68 GG in der weit ueberwiegenden Verfassungslehre als verfassungswidrig abgelehnt wird Schliesslich ging es dem Bundeskanzler und den ihm in dieser Angelegenheit verbuendeten politischen Kraeften offensichtlich nur darum, durch eine inszenierte Abstimmungsniederlage im Bundestag im Rahmen der Vertrauensfrage, einen Vorwand zu schaffen, um so den Bundestag vom Bundespraesidenten ausfloesen zu lassen und um so Neuwahlen herbeifuehren zu koennen. Um diesen bemerkenswerten Sachverhallt gerade vor dem Hintergrund einer aeusserst machtvollen Verfassungsgerichtsbarkeit, die fuer das politische System der Bundesrepublik kennzeichnend ist, aufzuklaeren, legt die Arbeit den Schwerpunkt auf zwei Faktoren, die die aussergewoehnliche richterliche Zurueckhaltung (judicial restraint) in diesem Fall erklaeren naemlich einerseits der hohe verfassungsrechtliche Rang der Vertrauensfrage als Klagegegenstand. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass der Vertraunsfrage die direkte Willensbekundung dreier oberster Verfassungsorgane zugrunde liegt, ueber die sich das Bundesverfassungsgericht nicht einfach hinwegsetzen kann, wenn es nicht eine Staatskrise provozieren will. Um wieviel mehr Spielraum verfuegt das Gericht etwa, wenn es sich beim jeweiligen Klagegegenstand nur um einen Verwaltungsakt oder ein letztinstanzliches Gerichtsurteil handelt. Daneber gilt es als zweiten besonderen Faktor die Tatsache zu bedenken, dass die drei an der Vertrauensfrage direkt beteiligten Verfassungsorgane nicht untereiander zerstritten waren, sondern vielmehr 1982 wie auch 2005 einen einheitlichen festen Willen bei der Beurteilung des Artikels 68 kundtaten, was in Verfassungsstreitfragen die Ausnahme ist, wenn man etwa an die Kopftuchdebatte denkt, was aber zusaetzlich den Spielraum des Gerichtes erheblich einschraenkte. Ist man sich dieser Faktoren, zuzueglich der Prezedenzwirkung des Urteiles von 1983, bewusst, so kann man die billigenden Entscheidungen des BVerfG einerseits als pragmatisch betrachten sie verdeutlichen aber auch angesicht der beschriebenen Faktoren die faktischen und realpolitischen Grenzen jeder Art der Verfassungsgerichtsbarkeit. Ebook.
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9783638000352 - Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage Auflösung des Bundestages Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint)

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage Auflösung des Bundestages Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint)

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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG (Vertrauensfrage Auflösung des Bundestages Neuwahlen) - Ein Beispiel für das Zustandekommen von richterlicher Zurückhaltung (judicial restraint) ab 3.99 EURO 1. Auflage.
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9783638407694 - Sebastian Dregger: Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes
Sebastian Dregger

Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes (2005)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 15 Punkte (gut), Universität Trier, Veranstaltung: Seminar: Wehrhafte Demokratie, 45 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abs.
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9783638000352 - Sebastian Dregger: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung
Sebastian Dregger

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 68 GG. Ein Beispiel für richterliche Zurückhaltung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: gut, Universität Trier, Veranstaltung: Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Wie erklaert es sich, dass das Bundesverfassungsgericht bei den umstrittenen Vertrauensfragen 1982 und 2005 in seinen Urteilen ganz den Erwartungen des Bundeskanzlers, des Bundestages und des Bundespraesidenten folgte, obwohl der Fall der unechten fingierten Vertraunsfrage im Rahmen des Artikels 68 GG in der weit ueberwiegenden Verfassungslehre als verfassungswidrig abgelehnt wird? Schliesslich ging es dem Bundeskanzler und den ihm in dieser Angelegenheit verbuendeten politischen Kraeften offensichtlich nur darum, durch eine inszenierte Abstimmungsniederlage im Bundestag im Rahmen der Vertrauensfrage, einen Vorwand zu schaffen, um so den Bundestag vom Bundespraesidenten ausfloesen zu lassen und um so Neuwahlen herbeifuehren zu koennen. Um diesen bemerkenswerten Sachverhallt gerade vor dem Hintergrund einer aeusserst machtvollen Verfassungsgerichtsbarkeit, die fuer das politische System der Bundesrepublik kennzeichnend ist, aufzuklaeren, legt die Arbeit den Schwerpunkt auf zwei Faktoren, die die aussergewoehnliche richterliche Zurueckhaltung (judicial restraint) in diesem Fall erklaeren; naemlich einerseits der hohe verfassungsrechtliche Rang der Vertrauensfrage als Klagegegenstand. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass der Vertraunsfrage die direkte Willensbekundung dreier oberster Verfassungsorgane zugrunde liegt, ueber die sich das Bundesverfassungsgericht nicht einfach hinwegsetzen kann, wenn es nicht eine Staatskrise provozieren will. Um wieviel mehr Spielraum verfuegt das Gericht etwa, wenn es sich beim jeweiligen Klagegegenstand nur um einen Verwaltungsakt oder ein letztinstanzliches Gerichtsurteil handelt. Daneber gilt es als zweiten besonderen Faktor die Tatsache zu bedenken, dass die drei an der Vertrauensfrage direkt beteiligten Verfassungsorgane nicht untereiander zerstritten waren, sondern vielmehr 1982 wie auch 2005 einen einheitlichen festen Willen bei der Beurteilung des Artikels 68 kundtaten, was in Verfassungsstreitfragen die Ausnahme ist, wenn man etwa an die Kopftuchdebatte denkt, was aber zusaetzlich den Spielraum des Gerichtes erheblich einschraenkte. Ist man sich dieser Faktoren, zuzueglich der Prezedenzwirkung des Urteiles von 1983, bewusst, so kann man die billigenden Entscheidungen des BVerfG einerseits als pragmatisch betrachten; sie verdeutlichen aber auch angesicht der beschriebenen Faktoren die faktischen und realpolitischen Grenzen jeder Art der Verfassungsgerichtsbarkeit.
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