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Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren: (nach § 36 ff SGB VIII)100%: Simone Böckem, Simone B Ckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren: (nach § 36 ff SGB VIII) (ISBN: 9783638955836) in Deutsch, Taschenbuch.
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Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren: (nach § 36 ff SGB VIII) Author83%: Simone Böckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren: (nach § 36 ff SGB VIII) Author (ISBN: 9783638014748) in Deutsch, auch als eBook.
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Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren: (nach § 36 ff SGB VIII)
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9783638955836 - Simone Böckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren
Simone Böckem

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren (2008)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW RP

ISBN: 9783638955836 bzw. 3638955834, in Deutsch, Grin Verlag Jul 2008, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Einführung in die Sozialberatung: Ausgewählte Fragen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz; Hilfeplanung nach 36, 37 SGB VIII, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienbegleitende Aufgabe setzt sich mit der Beteiligung der Personensorgeberechtigten, bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach 36 ff SGB VIII auseinander. Die Ausgangssituation, die Zielbestimmung und die methodische Vorgehensweise sollen kurz näher erläutert werden.Alle weiteren Aspekte die den Hilfeplan an sich, mit all seinen rechtlichen Grundlagen und Inhalten näher betreffen, werden außen vor gelassen und als bekannte Tatsachen vorausgesetzt. Eine Auseinandersetzung damit findet in dieser Arbeit nicht statt. PerSorgeBer im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII sind in der Regel die natürlichen Eltern gemäß 1591, 1592 BGB sowie die Adoptiveltern gemäß 1754 BGB. Auch im Falle einer Scheidung bleiben die Eltern PerSorgeBer, wenn nicht ein Elternteil Antrag auf Sorgeübertragung gemäß 1671 BGB gestellt hat. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung gemäß 1626a BGB abgegeben haben oder sich letztlich verheiraten. Ohne diese gemeinsame Sorgeerklärung bleibt die elterliche Sorge nach 1626a Abs. 2 BGB allein bei der Mutter.Was die elterliche Sorge ist, wird in 1626 Abs. 1 BGB definiert und so umfasst sie dieBestandteile der Personen- sowie der Vermögenssorge des minderjährigen Kindes. In beiden Bereichen umfasst die elterliche Sorge einerseits die Beziehung zwischen Eltern und Kindern (Innenverhältnis), aber auch die rechtsgeschäftliche Vertretung des Kindes gegenüber Dritten (Außenverhältnis). 32 pp. Deutsch.
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9783638014748 - Simone Böckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren
Simone Böckem

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren (2008)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Einführung in die Sozialberatung: Ausgewählte Fragen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz; Hilfeplanung nach 36, 37 SGB VIII, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese ... Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Einführung in die Sozialberatung: Ausgewählte Fragen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz; Hilfeplanung nach 36, 37 SGB VIII, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienbegleitende Aufgabe setzt sich mit der Beteiligung der Personensorgeberechtigten, bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach 36 ff SGB VIII auseinander. Die Ausgangssituation, die Zielbestimmung und die methodische Vorgehensweise sollen kurz näher erläutert werden. Alle weiteren Aspekte die den Hilfeplan an sich, mit all seinen rechtlichen Grundlagen und Inhalten näher betreffen, werden außen vor gelassen und als bekannte Tatsachen vorausgesetzt. Eine Auseinandersetzung damit findet in dieser Arbeit nicht statt. PerSorgeBer im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII sind in der Regel die natürlichen Eltern gemäß 1591, 1592 BGB sowie die Adoptiveltern gemäß 1754 BGB. Auch im Falle einer Scheidung bleiben die Eltern PerSorgeBer, wenn nicht ein Elternteil Antrag auf Sorgeübertragung gemäß 1671 BGB gestellt hat. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung gemäß 1626a BGB abgegeben haben oder sich letztlich verheiraten. Ohne diese gemeinsame Sorgeerklärung bleibt die elterliche Sorge nach 1626a Abs. 2 BGB allein bei der Mutter. Was die elterliche Sorge ist, wird in 1626 Abs. 1 BGB definiert und so umfasst sie die Bestandteile der Personen- sowie der Vermögenssorge des minderjährigen Kindes. In beiden Bereichen umfasst die elterliche Sorge einerseits die Beziehung zwischen Eltern und Kindern (Innenverhältnis), aber auch die rechtsgeschäftliche Vertretung des Kindes gegenüber Dritten (Außenverhältnis). 29.02.2008, ePUB.
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9783638014748 - Simone B?ckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren - (nach ? 36 ff SGB VIII)
Simone B?ckem

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren - (nach ? 36 ff SGB VIII) (2007)

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ISBN: 9783638014748 bzw. 3638014746, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren: Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Einführung in die Sozialberatung: Ausgewählte Fragen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Hilfeplanung nach 36, 37 SGB VIII, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienbegleitende Aufgabe setzt sich mit der Beteiligung der Personensorgeberechtigten, bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach 36 ff SGB VIII auseinander. Die Ausgangssituation, die Zielbestimmung und die methodische Vorgehensweise sollen kurz näher erläutert werden.Alle weiteren Aspekte die den Hilfeplan an sich, mit all seinen rechtlichen Grundlagen und Inhalten näher betreffen, werden außen vor gelassen und als bekannte Tatsachen vorausgesetzt. Eine Auseinandersetzung damit findet in dieser Arbeit nicht statt. PerSorgeBer im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII sind in der Regel die natürlichen Eltern gemäß 1591, 1592 BGB sowie die Adoptiveltern gemäß 1754 BGB. Auch im Falle einer Scheidung bleiben die Eltern PerSorgeBer, wenn nicht ein Elternteil Antrag auf Sorge?bertragung gemäß 1671 BGB gestellt hat. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung gemäß 1626a BGB abgegeben haben oder sich letztlich verheiraten. Ohne diese gemeinsame Sorgeerklärung bleibt die elterliche Sorge nach 1626a Abs. 2 BGB allein bei der Mutter.Was die elterliche Sorge ist, wird in 1626 Abs. 1 BGB definiert und so umfasst sie dieBestandteile der Personen- sowie der Verm?genssorge des minderjährigen Kindes. In beiden Bereichen umfasst die elterliche Sorge einerseits die Beziehung zwischen Eltern und Kindern (Innenverhältnis), aber auch die rechtsgeschäftliche Vertretung des Kindes gegenüber Dritten (Außenverhältnis). Ebook.
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9783638955836 - Simone Bockem: Beteiligung Der Personensorgeberechtigten Bzw. Erziehungsberechtigten Am Hilfeplanverfahren
Simone Bockem

Beteiligung Der Personensorgeberechtigten Bzw. Erziehungsberechtigten Am Hilfeplanverfahren (2007)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigte Staaten von Amerika DE PB NW

ISBN: 9783638955836 bzw. 3638955834, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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Paperback. 32 pages. Dimensions: 8.1in. x 5.5in. x 0.2in.Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpdagogik Sozialarbeit, Note: 1, 3, Leuphana Universitt Lneburg, Veranstaltung: Einfhrung in die Sozialberatung: Ausgewhlte Fragen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz; Hilfeplanung nach 36, 37 SGB VIII, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienbegleitende Aufgabe setzt sich mit der Beteiligung der Personensorgeberechtigten, bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach 36 ff SGB VIII auseinander. Die Ausgangssituation, die Zielbestimmung und die methodische Vorgehensweise sollen kurz nher erlutert werden. Alle weiteren Aspekte die den Hilfeplan an sich, mit all seinen rechtlichen Grundlagen und Inhalten nher betreffen, werden auen vor gelassen und als bekannte Tatsachen vorausgesetzt. Eine Auseinandersetzung damit findet in dieser Arbeit nicht statt. PerSorgeBer im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII sind in der Regel die natrlichen Eltern gem 1591, 1592 BGB sowie die Adoptiveltern gem 1754 BGB. Auch im Falle einer Scheidung bleiben die Eltern PerSorgeBer, wenn nicht ein Elternteil Antrag auf Sorgebertragung gem 1671 BGB gestellt hat. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklrung gem 1626a BGB abgegeben haben oder sich letztlich verheiraten. Ohne diese gemeinsame Sorgeerklrung bleibt die elterliche Sorge nach 1626a Abs. 2 BGB allein bei der Mutter. Was die elterliche Sorge ist, wird in 1626 Abs. 1 BGB definiert und so umfasst sie die Bestandteile der Personen- sowie der Vermgenssorge des minderjhrigen Kindes. In beiden Bereichen umfasst die elterliche Sorge einerseits die Beziehung zwischen Eltern und Kindern (Innenverhltnis), aber auch die rechtsgeschftliche Vertretung des Kindes gegenber Dritten (Auenverhltnis). This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783638014748 - Simone Böckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren
Simone Böckem

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren (2008)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Einführung in die Sozialberatung: Ausgewählte Fragen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz; Hilfeplanung nach 36, 37 SGB VIII, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese ... Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Einführung in die Sozialberatung: Ausgewählte Fragen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz; Hilfeplanung nach 36, 37 SGB VIII, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienbegleitende Aufgabe setzt sich mit der Beteiligung der Personensorgeberechtigten, bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach 36 ff SGB VIII auseinander. Die Ausgangssituation, die Zielbestimmung und die methodische Vorgehensweise sollen kurz näher erläutert werden. Alle weiteren Aspekte die den Hilfeplan an sich, mit all seinen rechtlichen Grundlagen und Inhalten näher betreffen, werden aussen vor gelassen und als bekannte Tatsachen vorausgesetzt. Eine Auseinandersetzung damit findet in dieser Arbeit nicht statt. PerSorgeBer im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII sind in der Regel die natürlichen Eltern gemäss 1591, 1592 BGB sowie die Adoptiveltern gemäss 1754 BGB. Auch im Falle einer Scheidung bleiben die Eltern PerSorgeBer, wenn nicht ein Elternteil Antrag auf Sorgeübertragung gemäss 1671 BGB gestellt hat. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung gemäss 1626a BGB abgegeben haben oder sich letztlich verheiraten. Ohne diese gemeinsame Sorgeerklärung bleibt die elterliche Sorge nach 1626a Abs. 2 BGB allein bei der Mutter. Was die elterliche Sorge ist, wird in 1626 Abs. 1 BGB definiert und so umfasst sie die Bestandteile der Personen- sowie der Vermögenssorge des minderjährigen Kindes. In beiden Bereichen umfasst die elterliche Sorge einerseits die Beziehung zwischen Eltern und Kindern (Innenverhältnis), aber auch die rechtsgeschäftliche Vertretung des Kindes gegenüber Dritten (Aussenverhältnis). ePUB, 29.02.2008.
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9783638955836 - Simone Böckem, Simone B Ckem: Beteiligung Der Personensorgeberechtigten Bzw. Erziehungsberechtigten Am Hilfeplanverfahren (Paperback)
Simone Böckem, Simone B Ckem

Beteiligung Der Personensorgeberechtigten Bzw. Erziehungsberechtigten Am Hilfeplanverfahren (Paperback) (2008)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland DE PB NW RP

ISBN: 9783638955836 bzw. 3638955834, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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Language: German,English Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Leuphana Universitat Luneburg, Veranstaltung: Einfuhrung in die Sozialberatung: Ausgewahlte Fragen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz; Hilfeplanung nach 36, 37 SGB VIII, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienbegleitende Aufgabe setzt sich mit der Beteiligung der Personensorgeberechtigten, bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach 36 ff SGB VIII auseinander. Die Ausgangssituation, die Zielbestimmung und die methodische Vorgehensweise sollen kurz naher erlautert werden. Alle weiteren Aspekte die den Hilfeplan an sich, mit all seinen rechtlichen Grundlagen und Inhalten naher betreffen, werden aussen vor gelassen und als bekannte Tatsachen vorausgesetzt. Eine Auseinandersetzung damit findet in dieser Arbeit nicht statt. PerSorgeBer im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII sind in der Regel die naturlichen Eltern gemass 1591, 1592 BGB sowie die Adoptiveltern gemass 1754 BGB. Auch im Falle einer Scheidung bleiben die Eltern PerSorgeBer, wenn nicht ein Elternteil Antrag auf Sorgeubertragung gemass 1671 BGB gestellt hat. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklarung gemass 1626a BGB abgegeben haben oder sich letztlich verheiraten. Ohne diese gemeinsame Sorgeerklarung bleibt die elterliche Sorge nach 1626a Abs. 2 BGB allein bei der Mutter. Was die elterliche Sorge ist, wird in 1626 Abs. 1 BGB definiert und so umfasst sie die Bestandteile der Personen- sowie der Vermogenssorge des minderjahrigen Kindes. In beiden Bereichen umfasst die elterliche Sorge einerseits die Beziehung zwischen Eltern und Kindern (Innenverhaltnis), aber auch die rechtsgeschaftliche Vertretung des Kindes gegenuber Dritten (Aussenverhaltnis).
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9783638014748 - Simone Böckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren
Simone Böckem

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren

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ISBN: 9783638014748 bzw. 3638014746, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren ab 7.99 € als epub eBook: (nach §§ 36 ff SGB VIII). 1. Auflage. Aus dem Bereich: eBooks, Sachthemen & Ratgeber, Erziehung & Bildung,.
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9783638014748 - Simone Böckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren
Simone Böckem

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren (2008)

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9783638955836 - Simone Böckem: Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren: (nach § 36 ff SGB VIII)
Simone Böckem

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren: (nach § 36 ff SGB VIII) (2008)

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ISBN: 9783638955836 bzw. 3638955834, in Deutsch, 16 Seiten, Grin Verlag Gmbh, Taschenbuch, neu.

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9783638014748 - Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren

Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren

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