Von dem Buch Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV haben wir 2 gleiche oder sehr ähnliche Ausgaben identifiziert!

Falls Sie nur an einem bestimmten Exempar interessiert sind, können Sie aus der folgenden Liste jenes wählen, an dem Sie interessiert sind:

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV100%: Stoj, Jacqueline: Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (ISBN: 9783656107606) in Deutsch, Taschenbuch.
Nur diese Ausgabe anzeigen…
Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV Author85%: Jacqueline Stoj: Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV Author (ISBN: 9783656107194) 2012, in Deutsch, auch als eBook.
Nur diese Ausgabe anzeigen…

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV
14 Angebote vergleichen

Preise20122013201420152020
Schnitt 13,99 15,25 18,70 18,25 12,99
Nachfrage
Bester Preis: 11,89 (vom 19.10.2013)
1
9783656107194 - Jacqueline Stoj: Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV
Jacqueline Stoj

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB DL

ISBN: 9783656107194 bzw. 365610719X, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV: Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevölkerung vor existenzgefährdenden Schäden (Verdiensteinbußen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfähigkeit entstehen, schützen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung). Eine essentielle Voraussetzung für das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Für die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfänger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). Außerdem sind die Einzugsstellen für das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe verantwortlich, 28h SGB IV. Auch für die Prüfung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13.12.1995 uneingeschränkt zu-ständig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungsträger übertragen. Seit dem 01.01.1999 übernehmen diese vollständig die Prüfung bei den Arbeitgebern gemäß 28p SGB IV. Im Rahmen dieser Prüfung erwachsen den Rentenversicherungsträgern Befugnisse, die ansonsten nur den Einzugsstellen zustehen. Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, das Verhältnis von 28h SGB IV zu 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV zu klären. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich des 28h WGB IV dargestellt und anschließend der Regelungsinhalt des 28p SGB IV untersucht. Danach können die gewonnen Erkenntnisse in einer zusammenfassenden Gegenüberstellung der beiden Normen nachvollzogen werden. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Besprechung verschiedener Sachverhalte mit Bezug auf die Normen des 28h und 28p SGB IV an. Ebook.
2
9783656107606 - Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW

ISBN: 9783656107606 bzw. 3656107602, in Deutsch, GRIN Publishing, Taschenbuch, neu.

Lieferung aus: Deutschland, Lieferbar in 2 - 3 Tage.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevölkerung vor existenzgefährdenden Schäden (Verdiensteinbußen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfähigkeit entstehen, schützen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung). Eine essentielle Voraussetzung für das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Für die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfänger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). Außerdem sind die Einzugsstellen für das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe verantwortlich, 28h SGB IV. Auch für die Prüfung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13.12.1995 uneingeschränkt zu-ständig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungsträger übertragen. Seit dem 01.01.1999 übernehmen diese vollständig die Prüfung bei den Arbeitgebern gemäß 28p SGB IV. Im Rahmen dieser Prüfung erwachsen den Rentenversicherungsträgern Befugnisse, die ansonsten nur den Einzugsstellen zustehen. Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, das Verhältnis von 28h SGB IV zu 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV zu klären. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich des 28h WGB IV dargestellt und anschließend der Regelungsinhalt des 28p SGB IV untersucht. Danach können die gewonnen Erkenntnisse in einer zusammenfassenden Gegenüberstellung der beiden Normen nachvollzogen werden. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Besprechung verschiedener Sachverhalte mit Bezug auf die Normen des 28h und 28p SGB IV an. Taschenbuch, 04.02.2012.
3
9783656107606 - Jacqueline Stoj: Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV
Symbolbild
Jacqueline Stoj

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW RP

ISBN: 9783656107606 bzw. 3656107602, in Deutsch, Grin Verlag Feb 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

14,99 + Versand: 15,50 = 30,49
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, NDS, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, einseitig bedruckt, Note: -, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevölkerung vor existenzgefährdenden Schäden (Verdiensteinbußen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfähigkeit entstehen, schützen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung). Eine essentielle Voraussetzung für das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Für die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfänger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). Außerdem sind die Einzugsstellen für das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe verantwortlich, 28h SGB IV. Auch für die Prüfung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13.12.1995 uneingeschränkt zu-ständig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungsträger übertragen. Seit dem 01.01.1999 übernehmen diese vollständig die Prüfung bei den Arbeitgebern gemäß 28p SGB IV. Im Rahmen dieser Prüfung erwachsen den Rentenversicherungsträgern Befugnisse, die ansonsten nur den Einzugsstellen zustehen.Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, das Verhältnis von 28h SGB IV zu 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV zu klären. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich des 28h WGB IV dargestellt und anschließend der Regelungsinhalt des 28p SGB IV untersucht. Danach können die gewonnen Erkenntnisse in einer zusammenfassenden Gegenüberstellung der beiden Normen nachvollzogen werden. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Besprechung verschiedener Sachverhalte mit Bezug auf die Normen des 28h und 28p SGB IV an. 60 pp. Deutsch.
4
9783656107606 - Jacqueline Stoj: Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV
Symbolbild
Jacqueline Stoj

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW RP

ISBN: 9783656107606 bzw. 3656107602, in Deutsch, Grin Verlag Feb 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

14,99 + Versand: 15,50 = 30,49
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, einseitig bedruckt, Note: -, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevölkerung vor existenzgefährdenden Schäden (Verdiensteinbußen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfähigkeit entstehen, schützen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung). Eine essentielle Voraussetzung für das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Für die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfänger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). Außerdem sind die Einzugsstellen für das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe verantwortlich, 28h SGB IV. Auch für die Prüfung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13.12.1995 uneingeschränkt zu-ständig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungsträger übertragen. Seit dem 01.01.1999 übernehmen diese vollständig die Prüfung bei den Arbeitgebern gemäß 28p SGB IV. Im Rahmen dieser Prüfung erwachsen den Rentenversicherungsträgern Befugnisse, die ansonsten nur den Einzugsstellen zustehen.Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, das Verhältnis von 28h SGB IV zu 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV zu klären. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich des 28h WGB IV dargestellt und anschließend der Regelungsinhalt des 28p SGB IV untersucht. Danach können die gewonnen Erkenntnisse in einer zusammenfassenden Gegenüberstellung der beiden Normen nachvollzogen werden. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Besprechung verschiedener Sachverhalte mit Bezug auf die Normen des 28h und 28p SGB IV an. 60 pp. Deutsch.
5
9783656107194 - Jacqueline Stoj: Verhältnis von 28h SGB IV zu 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV
Jacqueline Stoj

Verhältnis von 28h SGB IV zu 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB DL

ISBN: 9783656107194 bzw. 365610719X, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

Lieferung aus: Deutschland, in-stock.
Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevölkerung vor existenzgefährdenden Schäden (VerdiensteinbuBen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfähigkeit entstehen, schützen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung). Eine essentielle Voraussetzung für das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Für die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfänger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). AuBerdem sind die Einzugsstellen für das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe verantwortlich, 28h SGB IV. Auch für die Prüfung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13.12.1995 uneingeschränkt zu-ständig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungsträger übertragen. Seit dem 01.01.1999 übernehmen diese vollständig die Prüfung bei den Arbeitgebern gemäB 28p SGB IV. Im Rahmen dieser Prüfung erwachsen den Rentenversicherungsträgern Befugnisse, die ansonsten nur den Einzugsstellen zustehen. Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, das Verhältnis von 28h SGB IV zu 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV zu klären. Dabe.
6
9783656107194 - Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV Jacqueline Stoj Author

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV Jacqueline Stoj Author (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigte Staaten von Amerika ~DE NW EB DL

ISBN: 9783656107194 bzw. 365610719X, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu, E-Book, elektronischer Download.

10,00 ($ 11,20)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Vereinigte Staaten von Amerika, Lagernd.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevölkerung vor existenzgefährdenden Schäden (Verdiensteinbußen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfähigkeit entstehen, schützen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung). Eine essentielle Voraussetzung für das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Für die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut § 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus § 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfänger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). Außerdem sind die Einzugsstellen für das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe verantwortlich, § 28h SGB IV. Auch für die Prüfung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13.12.1995 uneingeschränkt zu-ständig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungsträger übertragen. Seit dem 01.01.1999 übernehmen diese vollständig die Prüfung bei den Arbeitgebern gemäß § 28p SGB IV. Im Rahmen dieser Prüfung erwachsen den Rentenversicherungsträgern Befugnisse, die ansonsten nur den Einzugsstellen zustehen. Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, das Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV zu klären. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich des § 28h WGB IV dargestellt und anschließend der Regelungsinhalt des § 28p SGB IV untersucht. Danach können die gewonnen Erkenntnisse in einer zusammenfassenden Gegenüberstellung der beiden Normen nachvollzogen werden. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Besprechung verschiedener Sachverhalte mit Bezug auf die Normen des § 28h und § 28p SGB IV an.
7
9783656107606 - Jacqueline Stoj: Verhaltnis Von 28h Sgb IV Zu 28p ABS. 1 Satz 5 Sgb IV
Symbolbild
Jacqueline Stoj

Verhaltnis Von 28h Sgb IV Zu 28p ABS. 1 Satz 5 Sgb IV (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigte Staaten von Amerika DE PB NW

ISBN: 9783656107606 bzw. 3656107602, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.

26,30 + Versand: 3,60 = 29,90
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, BuySomeBooks [52360437], Las Vegas, NV, U.S.A.
Paperback. 60 pages. Dimensions: 8.0in. x 5.7in. x 0.2in.Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsfrderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevlkerung vor existenzgefhrdenden Schden (Verdiensteinbuen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfhigkeit entstehen, schtzen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsfrderung). Eine essentielle Voraussetzung fr das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Fr die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfnger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). Auerdem sind die Einzugsstellen fr das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshhe verantwortlich, 28h SGB IV. Auch fr die Prfung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13. 12. 1995 uneingeschrnkt zu-stndig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur nderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungstrger bertragen. Seit dem 01. 01. 1999 bernehmen diese vollstndig die Prfung bei den Arbe This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
8
9783656107194 - Jacqueline Stoj: Verhältnis von ? 28h SGB IV zu ? 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV
Jacqueline Stoj

Verhältnis von ? 28h SGB IV zu ? 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB DL

ISBN: 9783656107194 bzw. 365610719X, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
Verhältnis von ? 28h SGB IV zu ? 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV: Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der ... Ebook.
9
9783656107194 - Jacqueline Stoj: Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV
Jacqueline Stoj

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (2012)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB DL

ISBN: 9783656107194 bzw. 365610719X, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV: Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der ... Ebook.
10
9783656107194 - Jacqueline Stoj: Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV
Jacqueline Stoj

Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigte Staaten von Amerika DE NW EB

ISBN: 9783656107194 bzw. 365610719X, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu, E-Book.

8,92 ($ 9,99)¹
versandkostenfrei, unverbindlich
Lieferung aus: Vereinigte Staaten von Amerika, En Stock.
Verh-ltnis-von-28h-SGB-IV-zu-28p-Abs-1-Satz-5-SGB-IV~~Jacqueline-Stoj, Verhältnis von § 28h SGB IV zu § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV, NOOK Book (eBook).
Lade…