Schadensersatz bei Kartellverstößen nach europäischem und deutschem Recht (German Edition)
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Thorge Drefke

Schadensersatz bei Kartellverstößen nach europäischem und deutschem Recht (2013)

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ISBN: 9783656266068 bzw. 3656266069, in Deutsch, GRIN Verlag Gmbh Sep 2013, Taschenbuch, neu.

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Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Deutsches und Europäisches Kartellrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: in System unverfälschten Wettbewerbs erfordert nicht nur die abstrakte Feststellung von Kartellverstößen gegen Art. 101 I AEUV sowie 1 GWB, sondern muss auch dem Recht des Betroffenen zur Durchsetzung verhelfen, sodass im Regelfall zu klären ist, welche Rechtsfolgen aus vorgenannten Verstößen resultieren.Gemäß Art. 101 II AEUV sind Vereinbarungen jedweder Art ohne weiteres nichtig.Desweiteren kann Folge eines Verstoßes die Einleitung eines kartellbehördlichen, also verwaltungsrechtlichen Verfahrens sein, an dessen Ende von den Kartellanten die Abstellung (Art. 103 AEUV i. V. m.Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 bzw. 32 GWB) sowie- ordnungs-widrigkeitenrechtlich - ein Bußgeld (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 23 II VO 1/2003 sowie 81 GWB) verlangt werden kann.Die Rechtsfolgen im Zivilrecht hingegen ergeben sich im Wesentlichen aus 33 GWB. Nach Absatz 1 hat jeder Betroffene einen Anspruch auf Beseitigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung sowie bei Verschulden einen Schadensersatzanspruch gegen jeden, der gegen Art. 101 I AEUV resp. 1 GWB verstößt (Absatz 3).Die auch private enforcement genannte Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Kartellbetroffenen stand über einen längeren Zeitraum nicht im Fokus der Öffentlichkeit, und zwar sowohl bezogen auf Literatur und Rechtsprechung als auch auf die Geschädigten selbst.Vielmehr stand die oben bereits erwähnte kartellbehördliche Sanktionierung als sog. public enforcementklar im Vordergrund.Desöfteren las man in der Presse von Milliardenstrafen aus Brüssel (EU-Kommission) oder Bonn (Bundeskartellamt) gegen Kartellmitglieder.Die privatrechtliche Durchsetzung nimmt aber durch Gesetzesreformen sowie das erklärte Ziel der Vereinfachung der Durchsetzung durch die EU-Kommission in ihrer Bedeutung enorm zu, was aberwiederum keinesfalls die daraus resultierenden Probleme bzw. Streitfragen mindert.Daher soll diese Seminararbeit der Aufarbeitung des gegenwärtigen Rechtsstands dienen sowie gewisse Einzelprobleme näher beleuchten. 56 pp. Deutsch.
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Schadensersatz bei Kartellverstößen nach europäischem und deutschem Recht (2013)

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ISBN: 9783656266068 bzw. 3656266069, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Sep 2013, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Deutsches und Europäisches Kartellrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: in System unverfälschten Wettbewerbs erfordert nicht nur die abstrakte Feststellung von Kartellverstößen gegen Art. 101 I AEUV sowie 1 GWB, sondern muss auch dem Recht des Betroffenen zur Durchsetzung verhelfen, sodass im Regelfall zu klären ist, welche Rechtsfolgen aus vorgenannten Verstößen resultieren.Gemäß Art. 101 II AEUV sind Vereinbarungen jedweder Art ohne weiteres nichtig.Desweiteren kann Folge eines Verstoßes die Einleitung eines kartellbehördlichen, also verwaltungsrechtlichen Verfahrens sein, an dessen Ende von den Kartellanten die Abstellung (Art. 103 AEUV i. V. m.Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 bzw. 32 GWB) sowie- ordnungs-widrigkeitenrechtlich - ein Bußgeld (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 23 II VO 1/2003 sowie 81 GWB) verlangt werden kann.Die Rechtsfolgen im Zivilrecht hingegen ergeben sich im Wesentlichen aus 33 GWB. Nach Absatz 1 hat jeder Betroffene einen Anspruch auf Beseitigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung sowie bei Verschulden einen Schadensersatzanspruch gegen jeden, der gegen Art. 101 I AEUV resp. 1 GWB verstößt (Absatz 3).Die auch private enforcement genannte Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Kartellbetroffenen stand über einen längeren Zeitraum nicht im Fokus der Öffentlichkeit, und zwar sowohl bezogen auf Literatur und Rechtsprechung als auch auf die Geschädigten selbst.Vielmehr stand die oben bereits erwähnte kartellbehördliche Sanktionierung als sog. public enforcementklar im Vordergrund.Desöfteren las man in der Presse von Milliardenstrafen aus Brüssel (EU-Kommission) oder Bonn (Bundeskartellamt) gegen Kartellmitglieder.Die privatrechtliche Durchsetzung nimmt aber durch Gesetzesreformen sowie das erklärte Ziel der Vereinfachung der Durchsetzung durch die EU-Kommission in ihrer Bedeutung enorm zu, was aberwiederum keinesfalls die daraus resultierenden Probleme bzw. Streitfragen mindert.Daher soll diese Seminararbeit der Aufarbeitung des gegenwärtigen Rechtsstands dienen sowie gewisse Einzelprobleme näher beleuchten. 56 pp. Deutsch.
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Schadensersatz bei Kartellverstößen nach europäischem und deutschem Recht (2013)

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ISBN: 9783656266068 bzw. 3656266069, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Sep 2013, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Deutsches und Europäisches Kartellrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: in System unverfälschten Wettbewerbs erfordert nicht nur die abstrakte Feststellung von Kartellverstößen gegen Art. 101 I AEUV sowie 1 GWB, sondern muss auch dem Recht des Betroffenen zur Durchsetzung verhelfen, sodass im Regelfall zu klären ist, welche Rechtsfolgen aus vorgenannten Verstößen resultieren.Gemäß Art. 101 II AEUV sind Vereinbarungen jedweder Art ohne weiteres nichtig.Desweiteren kann Folge eines Verstoßes die Einleitung eines kartellbehördlichen, also verwaltungsrechtlichen Verfahrens sein, an dessen Ende von den Kartellanten die Abstellung (Art. 103 AEUV i. V. m.Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 bzw. 32 GWB) sowie- ordnungs-widrigkeitenrechtlich - ein Bußgeld (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 23 II VO 1/2003 sowie 81 GWB) verlangt werden kann.Die Rechtsfolgen im Zivilrecht hingegen ergeben sich im Wesentlichen aus 33 GWB. Nach Absatz 1 hat jeder Betroffene einen Anspruch auf Beseitigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung sowie bei Verschulden einen Schadensersatzanspruch gegen jeden, der gegen Art. 101 I AEUV resp. 1 GWB verstößt (Absatz 3).Die auch private enforcement genannte Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Kartellbetroffenen stand über einen längeren Zeitraum nicht im Fokus der Öffentlichkeit, und zwar sowohl bezogen auf Literatur und Rechtsprechung als auch auf die Geschädigten selbst.Vielmehr stand die oben bereits erwähnte kartellbehördliche Sanktionierung als sog. public enforcementklar im Vordergrund.Desöfteren las man in der Presse von Milliardenstrafen aus Brüssel (EU-Kommission) oder Bonn (Bundeskartellamt) gegen Kartellmitglieder.Die privatrechtliche Durchsetzung nimmt aber durch Gesetzesreformen sowie das erklärte Ziel der Vereinfachung der Durchsetzung durch die EU-Kommission in ihrer Bedeutung enorm zu, was aberwiederum keinesfalls die daraus resultierenden Probleme bzw. Streitfragen mindert.Daher soll diese Seminararbeit der Aufarbeitung des gegenwärtigen Rechtsstands dienen sowie gewisse Einzelprobleme näher beleuchten. 56 pp. Deutsch.
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Schadensersatz Bei Kartellverstossen Nach Europaischem Und Deutschem Recht (2012)

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Grin Verlag. Paperback. New. Paperback. 56 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitt Bonn (Institut fr Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Deutsches und Europisches Kartellrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: in System unverflschten Wettbewerbs erfordert nicht nur die abstrakte Feststellung von Kartellversten gegen Art. 101 I AEUV sowie 1 GWB, sondern muss auch dem Recht des Betroffenen zur Durchsetzung verhelfen, sodass im Regelfall zu klren ist, welche Rechtsfolgen aus vorgenannten Versten resultieren. Gem Art. 101 II AEUV sind Vereinbarungen jedweder Art ohne weiteres nichtig. Desweiteren kann Folge eines Verstoes die Einleitung eines kartellbehrdlichen, also verwaltungsrechtlichen Verfahrens sein, an dessen Ende von den Kartellanten die Abstellung (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 12003 bzw. 32 GWB) sowie- ordnungs-widrigkeitenrechtlich - ein Bugeld (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 23 II VO 12003 sowie 81 GWB) verlangt werden kann. Die Rechtsfolgen im Zivilrecht hingegen ergeben sich im Wesentlichen aus 33 GWB. Nach Absatz 1 hat jeder Betroffene einen Anspruch auf Beseitigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung sowie bei Verschulden einen Schadensersatzanspruch gegen jeden, der gegen Art. 101 I AEUV resp. 1 GWB verstt (Absatz 3). Die auch private enforcement genannte Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprche der Kartellbetroffenen stand ber einen lngeren Zeitraum nicht im Fokus der ffentlichkeit, und zwar sowohl bezogen auf Literatur und Rechtsprechung als auch auf die Geschdigten selbst. Vielmehr stand die oben bereits erwhnte kartellbehrdliche Sanktionierung als sog. public enforcementklar im Vordergrund. Desfteren las man in der Presse von Milliardenstrafen aus Brssel (EU-Kommission) oder Bonn (Bundeskartellamt) gegen Kartellmitglieder. Die privatrechtliche Durchsetzung nimmt aber durch Gesetzesrefo This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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Schadensersatz Bei Kartellverstossen Nach Europaischem Und Deutschem Recht (2012)

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Paperback. 56 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitt Bonn (Institut fr Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Deutsches und Europisches Kartellrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: in System unverflschten Wettbewerbs erfordert nicht nur die abstrakte Feststellung von Kartellversten gegen Art. 101 I AEUV sowie 1 GWB, sondern muss auch dem Recht des Betroffenen zur Durchsetzung verhelfen, sodass im Regelfall zu klren ist, welche Rechtsfolgen aus vorgenannten Versten resultieren. Gem Art. 101 II AEUV sind Vereinbarungen jedweder Art ohne weiteres nichtig. Desweiteren kann Folge eines Verstoes die Einleitung eines kartellbehrdlichen, also verwaltungsrechtlichen Verfahrens sein, an dessen Ende von den Kartellanten die Abstellung (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 12003 bzw. 32 GWB) sowie- ordnungs-widrigkeitenrechtlich - ein Bugeld (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 23 II VO 12003 sowie 81 GWB) verlangt werden kann. Die Rechtsfolgen im Zivilrecht hingegen ergeben sich im Wesentlichen aus 33 GWB. Nach Absatz 1 hat jeder Betroffene einen Anspruch auf Beseitigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung sowie bei Verschulden einen Schadensersatzanspruch gegen jeden, der gegen Art. 101 I AEUV resp. 1 GWB verstt (Absatz 3). Die auch private enforcement genannte Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprche der Kartellbetroffenen stand ber einen lngeren Zeitraum nicht im Fokus der ffentlichkeit, und zwar sowohl bezogen auf Literatur und Rechtsprechung als auch auf die Geschdigten selbst. Vielmehr stand die oben bereits erwhnte kartellbehrdliche Sanktionierung als sog. public enforcementklar im Vordergrund. Desfteren las man in der Presse von Milliardenstrafen aus Brssel (EU-Kommission) oder Bonn (Bundeskartellamt) gegen Kartellmitglieder. Die privatrechtliche Durchsetzung nimmt aber durch Gesetzesrefo This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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