Der 'Gemeinsame Bundesausschuß' (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld 'Gesundheit': Rolle und Funktionen als eBook von
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Der `Gemeinsame Bundesausschu?` (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld `Gesundheit`: Rolle und Funktionen (2012)
DE NW EB DL
ISBN: 9783656516781 bzw. 3656516782, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Der `Gemeinsame Bundesausschu?` (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld `Gesundheit`: Rolle und Funktionen: Da das Gut Gesundheit von existentieller Bedeutung ist, hat die Gesundheitspolitik für nahezu jeden Bundesbürger einen hohen Stellenwert. Das Gesundheitswesen ist größtenteils ein solida-risches Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Provenienz (vgl. Huster 2012: 12f), welches paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beitragsfinanziert wird. Einkommens-starke gesellschaftliche Gruppierungen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Priva-te Krankenversicherung (PKV) wechseln, jedoch sind nahezu neunzig Prozent der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Trotz des Finanzierungs-mischsystems, spiegelt die Gesundheitspolitik im besonderen Maße die soziale Frage und damit verbundene soziale Gerechtigkeit wider, zumal die Qualität der Gesundheitsleistungen nicht vom sozialen Status einer Person abhängig sein soll. Das Politikfeld Gesundheit gilt als das klassische korporatistische Betätigungsfeld organisier-ter Interessen der Leistungserbringer: niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie. Dabei werden die Interessen der Ärzteschaft in doppelten Organisationsstrukturen, wie freien Verbände (z. B. Hartmannbund, Marburger Bund) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KBV, die KVen), auf Grundlage der Selbstverwaltung vertreten. Die Krankenkassen und ihre Verbände, als Sachwalter der Beitragszahler, sitzen auf der gegenüberliegenden Seite des Ver-handlungstisches. Als bekanntestes Beispiel für korporatistische Arrangements im Gesund-heitssektor gilt die ,Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen` (KAiG) der damalige ,Runde Tisch` diente der Konsensbildung bei der Gesundheitsreform 2000 (D?hler 2002: 25). In der Folge wurde auf Grundlage des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 der ,Gemeinsame Bundesausschu?` (G-BA) als institutionelles Gremium zur Normsetzung durch Richtlinien konstituiert. In folgender wissenschaftlichen Ausarbeitung soll die Frage beantwortet werden, welche Rol-le der Gemeinsame Bundesausschu? (G-BA) bei der Interessendurchsetzung der korporatisti-schen Akteure im Politikfeld ,Gesundheit` spielt, Ebook.
Der `Gemeinsame Bundesausschu?` (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld `Gesundheit`: Rolle und Funktionen: Da das Gut Gesundheit von existentieller Bedeutung ist, hat die Gesundheitspolitik für nahezu jeden Bundesbürger einen hohen Stellenwert. Das Gesundheitswesen ist größtenteils ein solida-risches Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Provenienz (vgl. Huster 2012: 12f), welches paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beitragsfinanziert wird. Einkommens-starke gesellschaftliche Gruppierungen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Priva-te Krankenversicherung (PKV) wechseln, jedoch sind nahezu neunzig Prozent der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Trotz des Finanzierungs-mischsystems, spiegelt die Gesundheitspolitik im besonderen Maße die soziale Frage und damit verbundene soziale Gerechtigkeit wider, zumal die Qualität der Gesundheitsleistungen nicht vom sozialen Status einer Person abhängig sein soll. Das Politikfeld Gesundheit gilt als das klassische korporatistische Betätigungsfeld organisier-ter Interessen der Leistungserbringer: niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie. Dabei werden die Interessen der Ärzteschaft in doppelten Organisationsstrukturen, wie freien Verbände (z. B. Hartmannbund, Marburger Bund) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KBV, die KVen), auf Grundlage der Selbstverwaltung vertreten. Die Krankenkassen und ihre Verbände, als Sachwalter der Beitragszahler, sitzen auf der gegenüberliegenden Seite des Ver-handlungstisches. Als bekanntestes Beispiel für korporatistische Arrangements im Gesund-heitssektor gilt die ,Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen` (KAiG) der damalige ,Runde Tisch` diente der Konsensbildung bei der Gesundheitsreform 2000 (D?hler 2002: 25). In der Folge wurde auf Grundlage des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 der ,Gemeinsame Bundesausschu?` (G-BA) als institutionelles Gremium zur Normsetzung durch Richtlinien konstituiert. In folgender wissenschaftlichen Ausarbeitung soll die Frage beantwortet werden, welche Rol-le der Gemeinsame Bundesausschu? (G-BA) bei der Interessendurchsetzung der korporatisti-schen Akteure im Politikfeld ,Gesundheit` spielt, Ebook.
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Der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld Gesundheit: Rolle und Funktionen
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ISBN: 9783656516781 bzw. 3656516782, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Da das Gut Gesundheit von existentieller Bedeutung ist, hat die Gesundheitspolitik für nahezu jeden Bundesbürger einen hohen Stellenwert. Das Gesundheitswesen ist größtenteils ein solida-risches Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Provenienz (vgl. Huster 2012: 12f), welches paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beitragsfinanziert wird. Einkommens-starke gesellschaftliche Gruppierungen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Priva-te Krankenversicherung (PKV) wechseln, jedoch sind nahezu neunzig Prozent der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Trotz des Finanzierungs-mischsystems, spiegelt die Gesundheitspolitik im besonderen Maße die soziale Frage und damit verbundene soziale Gerechtigkeit wider, zumal die Qualität der Gesundheitsleistungen nicht vom sozialen Status einer Person abhängig sein soll. Das Politikfeld Gesundheit gilt als das klassische korporatistische Betätigungsfeld organisier-ter Interessen der Leistungserbringer: niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie. Dabei werden die Interessen der Ärzteschaft in doppelten Organisationsstrukturen, wie freien Verbände (z. B. Hartmannbund, Marburger Bund) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KBV, die KVen), auf Grundlage der Selbstverwaltung vertreten. Die Krankenkassen und ihre Verbände, als Sachwalter der Beitragszahler, sitzen auf der gegenüberliegenden Seite des Ver-handlungstisches. Als bekanntestes Beispiel für korporatistische Arrangements im Gesund-heitssektor gilt die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (KAiG); der damalige Runde Tisch diente der Konsensbildung bei der Gesundheitsreform 2000 (Döhler 2002: 25). In der Folge wurde auf Grundlage des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) als institutionelles Gremium zur Normsetzung durch Richtlinien konstituiert. In folgender wissenschaftlichen Ausarbeitung soll die Frage beantwortet werden, welche Rol-le der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) bei der Interessendurchsetzung der korporatisti-schen Akteure im Politikfeld Gesundheit spielt?
Da das Gut Gesundheit von existentieller Bedeutung ist, hat die Gesundheitspolitik für nahezu jeden Bundesbürger einen hohen Stellenwert. Das Gesundheitswesen ist größtenteils ein solida-risches Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Provenienz (vgl. Huster 2012: 12f), welches paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beitragsfinanziert wird. Einkommens-starke gesellschaftliche Gruppierungen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Priva-te Krankenversicherung (PKV) wechseln, jedoch sind nahezu neunzig Prozent der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Trotz des Finanzierungs-mischsystems, spiegelt die Gesundheitspolitik im besonderen Maße die soziale Frage und damit verbundene soziale Gerechtigkeit wider, zumal die Qualität der Gesundheitsleistungen nicht vom sozialen Status einer Person abhängig sein soll. Das Politikfeld Gesundheit gilt als das klassische korporatistische Betätigungsfeld organisier-ter Interessen der Leistungserbringer: niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie. Dabei werden die Interessen der Ärzteschaft in doppelten Organisationsstrukturen, wie freien Verbände (z. B. Hartmannbund, Marburger Bund) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KBV, die KVen), auf Grundlage der Selbstverwaltung vertreten. Die Krankenkassen und ihre Verbände, als Sachwalter der Beitragszahler, sitzen auf der gegenüberliegenden Seite des Ver-handlungstisches. Als bekanntestes Beispiel für korporatistische Arrangements im Gesund-heitssektor gilt die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (KAiG); der damalige Runde Tisch diente der Konsensbildung bei der Gesundheitsreform 2000 (Döhler 2002: 25). In der Folge wurde auf Grundlage des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) als institutionelles Gremium zur Normsetzung durch Richtlinien konstituiert. In folgender wissenschaftlichen Ausarbeitung soll die Frage beantwortet werden, welche Rol-le der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) bei der Interessendurchsetzung der korporatisti-schen Akteure im Politikfeld Gesundheit spielt?
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Der 'Gemeinsame Bundesausschuß' (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld 'Gesundheit': Rolle und Funktionen (eBook, PDF)
DE NW
ISBN: 9783656516781 bzw. 3656516782, in Deutsch, neu.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Lehrgebiet IV: Politik und Verwaltung), Veranstaltung: Modul 2.4: Staat, Verwaltung und politische Interessenvermittlung, Sprache: Deutsch, Da das Gut Gesundheit von existentieller Bedeutung ist, hat die Gesundheitspolitik für nahezu jeden Bundesbürger einen hohen Stellenwert. Das Gesundheitswesen ist größtenteils ein solida-risches Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Provenienz (vgl. Huster 2012: 12f), welches paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beitragsfinanziert wird. Einkommens-starke gesellschaftliche Gruppierungen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Priva-te Krankenversicherung (PKV) wechseln, jedoch sind nahezu neunzig Prozent der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Trotz des Finanzierungs-mischsystems, spiegelt die Gesundheitspolitik im besonderen Maße die soziale Frage und damit verbundene soziale Gerechtigkeit wider, zumal die Qualität der Gesundheitsleistungen nicht vom sozialen Status einer Person abhängig sein soll. Das Politikfeld Gesundheit gilt als das klassische korporatistische Betätigungsfeld organisier-ter Interessen der Leistungserbringer: niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie. Dabei werden die Interessen der Ärzteschaft in doppelten Organisationsstrukturen, wie freien Verbände (z. B. Hartmannbund, Marburger Bund) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KBV, die KVen), auf Grundlage der Selbstverwaltung vertreten. Die Krankenkassen und ihre Verbände, als Sachwalter der Beitragszahler, sitzen auf der gegenüberliegenden Seite des Ver-handlungstisches. Als bekanntestes Beispiel für korporatistische Arrangements im Gesund-heitssektor gilt die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen´ (KAiG); der damalige Runde Tisch´ diente der Konsensbildung bei der Gesundheitsreform 2000 (Döhler 2002: 25). In der Folge wurde auf Grundlage des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 der Gemeinsame Bundesausschuß´ (G-BA) als institutionelles Gremium zur Normsetzung durch Richtlinien konstituiert. In folgender wissenschaftlichen Ausarbeitung soll die Frage beantwortet werden, welche Rol-le der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) bei der Interessendurchsetzung der korporatisti-schen Akteure im Politikfeld Gesundheit´ spielt?
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Lehrgebiet IV: Politik und Verwaltung), Veranstaltung: Modul 2.4: Staat, Verwaltung und politische Interessenvermittlung, Sprache: Deutsch, Da das Gut Gesundheit von existentieller Bedeutung ist, hat die Gesundheitspolitik für nahezu jeden Bundesbürger einen hohen Stellenwert. Das Gesundheitswesen ist größtenteils ein solida-risches Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Provenienz (vgl. Huster 2012: 12f), welches paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beitragsfinanziert wird. Einkommens-starke gesellschaftliche Gruppierungen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Priva-te Krankenversicherung (PKV) wechseln, jedoch sind nahezu neunzig Prozent der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Trotz des Finanzierungs-mischsystems, spiegelt die Gesundheitspolitik im besonderen Maße die soziale Frage und damit verbundene soziale Gerechtigkeit wider, zumal die Qualität der Gesundheitsleistungen nicht vom sozialen Status einer Person abhängig sein soll. Das Politikfeld Gesundheit gilt als das klassische korporatistische Betätigungsfeld organisier-ter Interessen der Leistungserbringer: niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie. Dabei werden die Interessen der Ärzteschaft in doppelten Organisationsstrukturen, wie freien Verbände (z. B. Hartmannbund, Marburger Bund) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KBV, die KVen), auf Grundlage der Selbstverwaltung vertreten. Die Krankenkassen und ihre Verbände, als Sachwalter der Beitragszahler, sitzen auf der gegenüberliegenden Seite des Ver-handlungstisches. Als bekanntestes Beispiel für korporatistische Arrangements im Gesund-heitssektor gilt die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen´ (KAiG); der damalige Runde Tisch´ diente der Konsensbildung bei der Gesundheitsreform 2000 (Döhler 2002: 25). In der Folge wurde auf Grundlage des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 der Gemeinsame Bundesausschuß´ (G-BA) als institutionelles Gremium zur Normsetzung durch Richtlinien konstituiert. In folgender wissenschaftlichen Ausarbeitung soll die Frage beantwortet werden, welche Rol-le der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) bei der Interessendurchsetzung der korporatisti-schen Akteure im Politikfeld Gesundheit´ spielt?
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Der 'Gemeinsame Bundesausschuß' (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld 'Gesundheit': Rolle und Funktionen
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