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Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting)
DE PB NW
ISBN: 9783656688273 bzw. 3656688273, in Deutsch, Grin Verlag Grin Verlag Gmbh, Taschenbuch, neu.
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buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Während weltweit die Anzahl von Börsengängen ("IPO") zunimmt und nach vielen erfolgreichen IPOs in 2013 auch das Jahr 2014 mit Rekordzahlen startete, häufen sich in Deutschland Meldungen verschiedener Unternehmen die ihre Aktien von der Börse nehmen wollen. Eine Börsennotierung ist kostenintensiv, mit erhöhten Publizitätspflichten verbunden und ein Unternehmen steht durch das ständige Gemessenwerden an seinem Aktienkurs enorm unter kurzzeitigem Erfolgsdruck. Aufgrund schwacher Aktienumsätze und stagnierender Kurse ist dies für Unternehmen oft nicht tragbar und ein Börsenrückzug eine Chance zur unternehmerischen Neuausrichtung. Die rechtlichen Erscheinungsformen eines Börsenrückzugs sind dabei höchst unterschiedlich. Das unter dem Schlagwort Delisting diskutierte Verlassen der Börse kann zum einen mittels Strukturmaßnahmen herbeigeführt werden (sog. "kaltes Delisting"), wodurch eine Gesellschaft ihre Börsenzulassung ipso jure mit Wirksamwerden der Umwandlungsmaßnahme verliert. Zudem kann dies durch den Widerruf der Zulassung einer Aktie zum Handel im regulierten Markt stattfinden (sog. "reguläres Delisting"). So kann die Geschäftsführung einer Börse einem Unternehmen von Amts wegen die Zulassung widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Handel der Aktie nicht mehr gewährleistet ist. Die rechtlich bedeutendste Art des Delistings ist schließlich der freiwillige Rückzug mittels Antrag auf Widerruf der Zulassung durch die Gesellschaft, 39 Abs. 2 BörsG. Neben der rechtlichen Umsetzung eines Delistings kann auch dessen Umfang verschieden sein. So kann der Börsenhandel vollständig beendet werden (sog. "vollständiges Delisting"), sich ein Delisting auf den Rückzug von einzelnen Börsen beziehen (sog. "Teil-Delisting"), oder auf den Wechsel in ein niedrigeres Börsensegment (sog. "Downlisting") beschränken. Diese verschiedenen Erscheinungsformen werfen eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Es ist unklar, ob und welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an das Delisting zu stellen sind und inwieweit das Kapitalmarktrecht Anleger schützt. Es soll deshalb - nach einer Darstellung der Rechtslage - untersucht werden, ob die Aktionäre bei einem Delisting schutzwürdig sind, welcher kapitalmarktrechtliche Schutz besteht, welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen ggf. erfüllt werden müssen und welchen Beitrag der kapitalmarktrechtliche Anlegerschutz leisten muss.2014. 28 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Während weltweit die Anzahl von Börsengängen ("IPO") zunimmt und nach vielen erfolgreichen IPOs in 2013 auch das Jahr 2014 mit Rekordzahlen startete, häufen sich in Deutschland Meldungen verschiedener Unternehmen die ihre Aktien von der Börse nehmen wollen. Eine Börsennotierung ist kostenintensiv, mit erhöhten Publizitätspflichten verbunden und ein Unternehmen steht durch das ständige Gemessenwerden an seinem Aktienkurs enorm unter kurzzeitigem Erfolgsdruck. Aufgrund schwacher Aktienumsätze und stagnierender Kurse ist dies für Unternehmen oft nicht tragbar und ein Börsenrückzug eine Chance zur unternehmerischen Neuausrichtung. Die rechtlichen Erscheinungsformen eines Börsenrückzugs sind dabei höchst unterschiedlich. Das unter dem Schlagwort Delisting diskutierte Verlassen der Börse kann zum einen mittels Strukturmaßnahmen herbeigeführt werden (sog. "kaltes Delisting"), wodurch eine Gesellschaft ihre Börsenzulassung ipso jure mit Wirksamwerden der Umwandlungsmaßnahme verliert. Zudem kann dies durch den Widerruf der Zulassung einer Aktie zum Handel im regulierten Markt stattfinden (sog. "reguläres Delisting"). So kann die Geschäftsführung einer Börse einem Unternehmen von Amts wegen die Zulassung widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Handel der Aktie nicht mehr gewährleistet ist. Die rechtlich bedeutendste Art des Delistings ist schließlich der freiwillige Rückzug mittels Antrag auf Widerruf der Zulassung durch die Gesellschaft, 39 Abs. 2 BörsG. Neben der rechtlichen Umsetzung eines Delistings kann auch dessen Umfang verschieden sein. So kann der Börsenhandel vollständig beendet werden (sog. "vollständiges Delisting"), sich ein Delisting auf den Rückzug von einzelnen Börsen beziehen (sog. "Teil-Delisting"), oder auf den Wechsel in ein niedrigeres Börsensegment (sog. "Downlisting") beschränken. Diese verschiedenen Erscheinungsformen werfen eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Es ist unklar, ob und welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an das Delisting zu stellen sind und inwieweit das Kapitalmarktrecht Anleger schützt. Es soll deshalb - nach einer Darstellung der Rechtslage - untersucht werden, ob die Aktionäre bei einem Delisting schutzwürdig sind, welcher kapitalmarktrechtliche Schutz besteht, welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen ggf. erfüllt werden müssen und welchen Beitrag der kapitalmarktrechtliche Anlegerschutz leisten muss.2014. 28 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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Symbolbild
Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting) (2014)
DE PB NW RP
ISBN: 9783656688273 bzw. 3656688273, in Deutsch, Grin Verlag Gmbh Grin Verlag, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, NDS, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Während weltweit die Anzahl von Börsengängen ( IPO ) zunimmt und nach vielen erfolgreichen IPOs in 2013 auch das Jahr 2014 mit Rekordzahlen startete, häufen sich in Deutschland Meldungen verschiedener Unternehmen die ihre Aktien von der Börse nehmen wollen. Eine Börsennotierung ist kostenintensiv, mit erhöhten Publizitätspflichten verbunden und ein Unternehmen steht durch das ständige Gemessenwerden an seinem Aktienkurs enorm unter kurzzeitigem Erfolgsdruck. Aufgrund schwacher Aktienumsätze und stagnierender Kurse ist dies für Unternehmen oft nicht tragbar und ein Börsenrückzug eine Chance zur unternehmerischen Neuausrichtung. Die rechtlichen Erscheinungsformen eines Börsenrückzugs sind dabei höchst unterschiedlich. Das unter dem Schlagwort Delisting diskutierte Verlassen der Börse kann zum einen mittels Strukturmaßnahmen herbeigeführt werden (sog. kaltes Delisting ), wodurch eine Gesellschaft ihre Börsenzulassung ipso jure mit Wirksamwerden der Umwandlungsmaßnahme verliert. Zudem kann dies durch den Widerruf der Zulassung einer Aktie zum Handel im regulierten Markt stattfinden (sog. reguläres Delisting ). So kann die Geschäftsführung einer Börse einem Unternehmen von Amts wegen die Zulassung widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Handel der Aktie nicht mehr gewährleistet ist. Die rechtlich bedeutendste Art des Delistings ist schließlich der freiwillige Rückzug mittels Antrag auf Widerruf der Zulassung durch die Gesellschaft, 39 Abs. 2 BörsG. Neben der rechtlichen Umsetzung eines Delistings kann auch dessen Umfang verschieden sein. So kann der Börsenhandel vollständig beendet werden (sog. vollständiges Delisting ), sich ein Delisting auf den Rückzug von einzelnen Börsen beziehen (sog. Teil-Delisting ), oder auf den Wechsel in ein niedrigeres Börsensegment (sog. Downlisting ) beschränken. Diese verschiedenen Erscheinungsformen werfen eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Es ist unklar, ob und welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an das Delisting zu stellen sind und inwieweit das Kapitalmarktrecht Anleger schützt. Es soll deshalb nach einer Darstellung der Rechtslage untersucht werden, ob die Aktionäre bei einem Delisting schutzwürdig sind, welcher kapitalmarktrechtliche Schutz besteht, welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen ggf. erfüllt werden müssen und welchen Beitrag der kapitalmarktrechtliche Anlegerschutz leisten muss. 28 pp. Deutsch.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Während weltweit die Anzahl von Börsengängen ( IPO ) zunimmt und nach vielen erfolgreichen IPOs in 2013 auch das Jahr 2014 mit Rekordzahlen startete, häufen sich in Deutschland Meldungen verschiedener Unternehmen die ihre Aktien von der Börse nehmen wollen. Eine Börsennotierung ist kostenintensiv, mit erhöhten Publizitätspflichten verbunden und ein Unternehmen steht durch das ständige Gemessenwerden an seinem Aktienkurs enorm unter kurzzeitigem Erfolgsdruck. Aufgrund schwacher Aktienumsätze und stagnierender Kurse ist dies für Unternehmen oft nicht tragbar und ein Börsenrückzug eine Chance zur unternehmerischen Neuausrichtung. Die rechtlichen Erscheinungsformen eines Börsenrückzugs sind dabei höchst unterschiedlich. Das unter dem Schlagwort Delisting diskutierte Verlassen der Börse kann zum einen mittels Strukturmaßnahmen herbeigeführt werden (sog. kaltes Delisting ), wodurch eine Gesellschaft ihre Börsenzulassung ipso jure mit Wirksamwerden der Umwandlungsmaßnahme verliert. Zudem kann dies durch den Widerruf der Zulassung einer Aktie zum Handel im regulierten Markt stattfinden (sog. reguläres Delisting ). So kann die Geschäftsführung einer Börse einem Unternehmen von Amts wegen die Zulassung widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Handel der Aktie nicht mehr gewährleistet ist. Die rechtlich bedeutendste Art des Delistings ist schließlich der freiwillige Rückzug mittels Antrag auf Widerruf der Zulassung durch die Gesellschaft, 39 Abs. 2 BörsG. Neben der rechtlichen Umsetzung eines Delistings kann auch dessen Umfang verschieden sein. So kann der Börsenhandel vollständig beendet werden (sog. vollständiges Delisting ), sich ein Delisting auf den Rückzug von einzelnen Börsen beziehen (sog. Teil-Delisting ), oder auf den Wechsel in ein niedrigeres Börsensegment (sog. Downlisting ) beschränken. Diese verschiedenen Erscheinungsformen werfen eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Es ist unklar, ob und welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an das Delisting zu stellen sind und inwieweit das Kapitalmarktrecht Anleger schützt. Es soll deshalb nach einer Darstellung der Rechtslage untersucht werden, ob die Aktionäre bei einem Delisting schutzwürdig sind, welcher kapitalmarktrechtliche Schutz besteht, welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen ggf. erfüllt werden müssen und welchen Beitrag der kapitalmarktrechtliche Anlegerschutz leisten muss. 28 pp. Deutsch.
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Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting)
DE NW
ISBN: 9783656688273 bzw. 3656688273, in Deutsch, neu.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Während weltweit die Anzahl von Börsengängen ( IPO ) zunimmt und nach vielen erfolgreichen IPOs in 2013 auch das Jahr 2014 mit Rekordzahlen startete, häufen sich in Deutschland Meldungen verschiedener Unternehmen die ihre Aktien von der Börse nehmen wollen. Eine Börsennotierung ist kostenintensiv, mit erhöhten Publizitätspflichten verbunden und ein Unternehmen steht durch das ständige Gemessenwerden an seinem Aktienkurs enorm unter kurzzeitigem Erfolgsdruck. Aufgrund schwacher Aktienumsätze und stagnierender Kurse ist dies für Unternehmen oft nicht tragbar und ein Börsenrückzug eine Chance zur unternehmerischen Neuausrichtung.Die rechtlichen Erscheinungsformen eines Börsenrückzugs sind dabei höchst unterschiedlich. Das unter dem Schlagwort Delisting diskutierte Verlassen der Börse kann zum einen mittels Strukturmaßnahmen herbeigeführt werden (sog. kaltes Delisting ), wodurch eine Gesellschaft ihre Börsenzulassung ipso jure mit Wirksamwerden der Umwandlungsmaßnahme verliert. Zudem kann dies durch den Widerruf der Zulassung einer Aktie zum Handel im regulierten Markt stattfinden (sog. reguläres Delisting ). So kann die Geschäftsführung einer Börse einem Unternehmen von Amts wegen die Zulassung widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Handel der Aktie nicht mehr gewährleistet ist. Die rechtlich bedeutendste Art des Delistings ist schließlich der freiwillige Rückzug mittels Antrag auf Widerruf der Zulassung durch die Gesellschaft,39 Abs. 2 BörsG.Neben der rechtlichen Umsetzung eines Delistings kann auch dessen Umfang verschieden sein. So kann der Börsenhandel vollständig beendet werden (sog. vollständiges Delisting ), sich ein Delisting auf den Rückzug von einzelnen Börsen beziehen (sog. Teil-Delisting ), oder auf den Wechsel in ein niedrigeres Börsensegment (sog. Downlisting ) beschränken. Diese verschiedenen Erscheinungsformen werfen eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Es ist unklar, ob und welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an das Delisting zu stellen sind und inwieweit das Kapitalmarktrecht Anleger schützt.Es soll deshalb nach einer Darstellung der Rechtslage untersucht werden, ob die Aktionäre bei einem Delisting schutzwürdig sind, welcher kapitalmarktrechtliche Schutz besteht, welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen ggf. erfüllt werden müssen und welchen Beitrag der kapitalmarktrechtliche Anlegerschutz leisten muss.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Während weltweit die Anzahl von Börsengängen ( IPO ) zunimmt und nach vielen erfolgreichen IPOs in 2013 auch das Jahr 2014 mit Rekordzahlen startete, häufen sich in Deutschland Meldungen verschiedener Unternehmen die ihre Aktien von der Börse nehmen wollen. Eine Börsennotierung ist kostenintensiv, mit erhöhten Publizitätspflichten verbunden und ein Unternehmen steht durch das ständige Gemessenwerden an seinem Aktienkurs enorm unter kurzzeitigem Erfolgsdruck. Aufgrund schwacher Aktienumsätze und stagnierender Kurse ist dies für Unternehmen oft nicht tragbar und ein Börsenrückzug eine Chance zur unternehmerischen Neuausrichtung.Die rechtlichen Erscheinungsformen eines Börsenrückzugs sind dabei höchst unterschiedlich. Das unter dem Schlagwort Delisting diskutierte Verlassen der Börse kann zum einen mittels Strukturmaßnahmen herbeigeführt werden (sog. kaltes Delisting ), wodurch eine Gesellschaft ihre Börsenzulassung ipso jure mit Wirksamwerden der Umwandlungsmaßnahme verliert. Zudem kann dies durch den Widerruf der Zulassung einer Aktie zum Handel im regulierten Markt stattfinden (sog. reguläres Delisting ). So kann die Geschäftsführung einer Börse einem Unternehmen von Amts wegen die Zulassung widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Handel der Aktie nicht mehr gewährleistet ist. Die rechtlich bedeutendste Art des Delistings ist schließlich der freiwillige Rückzug mittels Antrag auf Widerruf der Zulassung durch die Gesellschaft,39 Abs. 2 BörsG.Neben der rechtlichen Umsetzung eines Delistings kann auch dessen Umfang verschieden sein. So kann der Börsenhandel vollständig beendet werden (sog. vollständiges Delisting ), sich ein Delisting auf den Rückzug von einzelnen Börsen beziehen (sog. Teil-Delisting ), oder auf den Wechsel in ein niedrigeres Börsensegment (sog. Downlisting ) beschränken. Diese verschiedenen Erscheinungsformen werfen eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Es ist unklar, ob und welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an das Delisting zu stellen sind und inwieweit das Kapitalmarktrecht Anleger schützt.Es soll deshalb nach einer Darstellung der Rechtslage untersucht werden, ob die Aktionäre bei einem Delisting schutzwürdig sind, welcher kapitalmarktrechtliche Schutz besteht, welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen ggf. erfüllt werden müssen und welchen Beitrag der kapitalmarktrechtliche Anlegerschutz leisten muss.
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Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting) (2014)
~DE PB NW
ISBN: 9783656688273 bzw. 3656688273, vermutlich in Deutsch, Taschenbuch, neu.
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Erscheinungsdatum: 04.07.2014, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting), Auflage: 1. Auflage von 2014 // 1. Auflage, Autor: Kusenbach, Christian, Verlag: GRIN Publishing, Sprache: Deutsch, Rubrik: Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Seiten: 28, Gewicht: 58 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 04.07.2014, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting), Auflage: 1. Auflage von 2014 // 1. Auflage, Autor: Kusenbach, Christian, Verlag: GRIN Publishing, Sprache: Deutsch, Rubrik: Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Seiten: 28, Gewicht: 58 gr, Verkäufer: averdo.
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Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting)
~DE PB NW
ISBN: 3656688273 bzw. 9783656688273, vermutlich in Deutsch, GRIN Publishing, Taschenbuch, neu.
Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting) ab 13.99 € als Taschenbuch: Akademische Schriftenreihe e-fellows. net stipendiaten-wissen. 1. Auflage.. Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting) (2014)
DE PB NW
ISBN: 9783656688273 bzw. 3656688273, in Deutsch, 28 Seiten, Grin Verlag Gmbh, Taschenbuch, neu.
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Rechtsrahmen des Börsenrückzuges (Delisting)
~DE NW
ISBN: 3656688273 bzw. 9783656688273, vermutlich in Deutsch, neu.
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