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Das Neue Leistungsschutzrecht Fur Presseverleger. Bayern Schlagt Schalke ALS Schutzwurdige Leistung? (Paperback)
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Bester Preis: € 14,99 (vom 02.02.2017)Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung?
ISBN: 9783668361485 bzw. 3668361487, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden. 2016. 44 S. 210 mm Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware.
Das Neue Leistungsschutzrecht Fur Presseverleger. Bayern Schlagt Schalke ALS Schutzwurdige Leistung? (Paperback) (2016)
ISBN: 9783668361485 bzw. 3668361487, in Deutsch, GRIN Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Language: German . Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 ), Bing (3,2 ) und Yahoo (1,6 ). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Bayern schlägt Schalke als schutzwürdige Leistung?
ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als §§ 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (eBook, PDF)
ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen.Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als §§ 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN, neu.
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Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke´ als schutzwürdige Leistung? (2016)
ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von grosser Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu grossen Teilen von den ... Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von grosser Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu grossen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmässig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schliesslich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei grössten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden. PDF, 12.12.2016.
Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke“ als schutzwürdige Leistung?
ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN, neu.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von grosser Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu grossen Teilen von den ... Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von grosser Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu grossen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmässig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schliesslich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei grössten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (2016)
ISBN: 9783668361485 bzw. 3668361487, in Deutsch, 44 Seiten, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
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Taschenbuch, Label: Grin Verlag, Grin Verlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2016-12-27, Studio: Grin Verlag.
Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (2016)
ISBN: 9783668361485 bzw. 3668361487, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
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