Von dem Buch Das Neue Leistungsschutzrecht Fur Presseverleger. Bayern Schlagt Schalke ALS Schutzwurdige Leistung? (Paperback) haben wir 2 gleiche oder sehr ähnliche Ausgaben identifiziert!

Falls Sie nur an einem bestimmten Exempar interessiert sind, können Sie aus der folgenden Liste jenes wählen, an dem Sie interessiert sind:

Das Neue Leistungsschutzrecht Fur Presseverleger. Bayern Schlagt Schalke ALS Schutzwurdige Leistung? (Paperback)100%: Schmidt, Finn: Das Neue Leistungsschutzrecht Fur Presseverleger. Bayern Schlagt Schalke ALS Schutzwurdige Leistung? (Paperback) (ISBN: 9783668361485) 2016, GRIN Verlag, United States, in Deutsch, Taschenbuch.
Nur diese Ausgabe anzeigen…
Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (eBook, PDF)59%: Schmidt, Finn: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (eBook, PDF) (ISBN: 9783668361478) 2016, GRIN Verlag, in Deutsch, auch als eBook.
Nur diese Ausgabe anzeigen…

Das Neue Leistungsschutzrecht Fur Presseverleger. Bayern Schlagt Schalke ALS Schutzwurdige Leistung? (Paperback)
9 Angebote vergleichen

Bester Preis: 14,99 (vom 02.02.2017)
1
9783668361485 - Schmidt, Finn: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung?
Schmidt, Finn

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung?

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW

ISBN: 9783668361485 bzw. 3668361487, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

Lieferung aus: Deutschland, Versandkosten nach: Deutschland, Versandkostenfrei.
Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden. 2016. 44 S. 210 mm Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware.
2
9783668361485 - Finn Schmidt: Das Neue Leistungsschutzrecht Fur Presseverleger. Bayern Schlagt Schalke ALS Schutzwurdige Leistung? (Paperback)
Symbolbild
Finn Schmidt

Das Neue Leistungsschutzrecht Fur Presseverleger. Bayern Schlagt Schalke ALS Schutzwurdige Leistung? (Paperback) (2016)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland DE PB NW RP

ISBN: 9783668361485 bzw. 3668361487, in Deutsch, GRIN Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

26,27 + Versand: 3,53 = 29,80
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German . Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 ), Bing (3,2 ) und Yahoo (1,6 ). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
3
9783668361478 - Finn Schmidt: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Bayern schlägt Schalke als schutzwürdige Leistung?
Finn Schmidt

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Bayern schlägt Schalke als schutzwürdige Leistung?

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB DL

ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

Lieferung aus: Deutschland, E-Book zum Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als §§ 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
4
9783668361478 - Schmidt, Finn: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (eBook, PDF)
Schmidt, Finn

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (eBook, PDF)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW EB

ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book.

Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei innerhalb von Deutschland.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen.Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als §§ 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden. Lieferzeit 1-2 Werktage.
5
9783668361478 - Finn Schmidt: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke“ als schutzwürdige Leistung?
Finn Schmidt

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke“ als schutzwürdige Leistung?

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW

ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN, neu.

Lieferung aus: Deutschland, Bücher und alle Bestellungen die ein Buch enthalten sind versandkostenfrei, sonstige Bestellungen innerhalb Deutschland EUR 3,-, ab EUR 20,- kostenlos, Sofort per Download lieferbar.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den ... Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
6
9783668361478 - Finn Schmidt: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke´ als schutzwürdige Leistung?
Finn Schmidt

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke´ als schutzwürdige Leistung? (2016)

Lieferung erfolgt aus/von: Schweiz DE NW EB

ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

12,94 (Fr. 13,90)¹ + Versand: 16,76 (Fr. 18,00)¹ = 29,70 (Fr. 31,90)¹
unverbindlich
Lieferung aus: Schweiz, Sofort per Download lieferbar.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von grosser Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu grossen Teilen von den ... Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von grosser Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu grossen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmässig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schliesslich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei grössten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden. PDF, 12.12.2016.
7
9783668361478 - Finn Schmidt: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke“ als schutzwürdige Leistung?
Finn Schmidt

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke“ als schutzwürdige Leistung?

Lieferung erfolgt aus/von: Schweiz DE NW

ISBN: 9783668361478 bzw. 3668361479, in Deutsch, GRIN, neu.

12,94 (Fr. 13,90)¹ + Versand: 16,76 (Fr. 18,00)¹ = 29,70 (Fr. 31,90)¹
unverbindlich
Lieferung aus: Schweiz, zzgl. Versandkosten, Sofort per Download lieferbar.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von grosser Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu grossen Teilen von den ... Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von grosser Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu grossen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmässig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schliesslich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei grössten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
8
9783668361485 - Finn Schmidt: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung?
Finn Schmidt

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (2016)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE PB NW

ISBN: 9783668361485 bzw. 3668361487, in Deutsch, 44 Seiten, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

Lieferung aus: Deutschland, Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar! Versandkostenfrei.
Von Händler/Antiquariat, Amazon.de.
Taschenbuch, Label: Grin Verlag, Grin Verlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2016-12-27, Studio: Grin Verlag.
9
9783668361485 - Schmidt, Finn: Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung?
Symbolbild
Schmidt, Finn

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung? (2016)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland DE PB NW RP

ISBN: 9783668361485 bzw. 3668361487, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

17,52 + Versand: 3,93 = 21,45
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, Ria Christie Collections [59718070], Uxbridge, United Kingdom.
PRINT ON DEMAND Book; New; Publication Year 2016; Not Signed; Fast Shipping from the UK.
Lade…