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Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen
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Bester Preis: € 14,99 (vom 01.12.2018)Nachvertragliche Wettbewerbsverbote Bei Arbeitnehmern in F hrungspositionen (Paperback) (2018)
ISBN: 9783668814189 bzw. 366881418X, in Deutsch, GRIN Verlag, United States, Taschenbuch, neu.
Language: German. Brand new Book. Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses unterliegen Arbeitnehmer gemäß ihren arbeitsvertraglichen Nebenpflichten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, welches mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Da es keine ausdrücklich vom Gesetz bestimmten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote gibt, kann ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich frei über seine weitere Tätigkeit entscheiden. So ist er beispielsweise berechtigt, in ein konkurrierendes Unternehmen einzutreten oder ein eigenes konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Um den Arbeitnehmer an einer etwaigen wettbewerblichen Tätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu hindern, bedarf es daher einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Die gesetzliche Grundlage für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot findet sich in den §§ 74 ff. HGB. Zum Schutz des Arbeitnehmers ist die Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an enge Voraussetzungen geknüpft und darf den gesetzlichen Rahmen nicht überschreiten. Insbesondere Arbeitnehmer in Führungspositionen erlangen oftmals sensible Daten und Kenntnisse über das Unternehmen, die sich Konkurrenzunternehmen zu Nutze machen könnten, indem sie gezielt diese Führungskräfte abwerben. Der Begriff Führungskraft ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition ergibt sich allerdings aus der betriebswirtschaftlichen Organisationstheorie. Demnach werden Führungskräfte als Arbeitnehmer definiert, welche Führungstätigkeiten ausüben. Zudem zeichnen sich Arbeitnehmer in Führungspositionen häufig durch eine erhöhte Qualifikation aus und können dadurch weitreichende Entscheidung.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen
ISBN: 9783668814189 bzw. 366881418X, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses unterliegen Arbeitnehmer gemäß ihren arbeitsvertraglichen Nebenpflichten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, welches mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Da es keine ausdrücklich vom Gesetz bestimmten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote gibt, kann ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich frei über seine weitere Tätigkeit entscheiden. So ist er beispielsweise berechtigt, in ein konkurrierendes Unternehmen einzutreten oder ein eigenes konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Um den Arbeitnehmer an einer etwaigen wettbewerblichen Tätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu hindern, bedarf es daher einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Die gesetzliche Grundlage für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot findet sich in den 74 ff. HGB. Zum Schutz des Arbeitnehmers ist die Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an enge Voraussetzungen geknüpft und darf den gesetzlichen Rahmen nicht überschreiten. Insbesondere Arbeitnehmer in Führungspositionen erlangen oftmals sensible Daten und Kenntnisse über das Unternehmen, die sich Konkurrenzunternehmen zu Nutze machen könnten, indem sie gezielt diese Führungskräfte abwerben. Der Begriff Führungskraft ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition ergibt sich allerdings aus der betriebswirtschaftlichen Organisationstheorie. Demnach werden Führungskräfte als Arbeitnehmer definiert, welche Führungstätigkeiten ausüben. Zudem zeichnen sich Arbeitnehmer in Führungspositionen häufig durch eine erhöhte Qualifikation aus und können dadurch weitreichende Entscheidungen treffen. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie sich nachvertragliche Wettbewerbsverbote auf Arbeitnehmer, die sich in Führungspositionen befinden, auswirken und in welchem Umfang diese zulässig sind. Wo liegen bei der Ausgestaltung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten die Grenzen für Arbeitgeber? Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der Grenzen des berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers. Können Arbeitgeber nachvertragliche Wettbewerbsverbote wirksam vereinbaren um ihre Arbeitnehmer an ihr Unternehmen zu binden? Weiterhin wird die Frage geklärt, wann eine unbillige Erschwerung des beruflichen Fortkommens des Arbeitnehmers vorliegt. 2018. 32 S. 210 mm Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover, Neuware, offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten).
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen (eBook, PDF)
ISBN: 9783668814172 bzw. 3668814171, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses unterliegen Arbeitnehmer gemäß ihren arbeitsvertraglichen Nebenpflichten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, welches mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Da es keine Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses unterliegen Arbeitnehmer gemäß ihren arbeitsvertraglichen Nebenpflichten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, welches mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Da es keine ausdrücklich vom Gesetz bestimmten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote gibt, kann ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich frei über seine weitere Tätigkeit entscheiden. So ist er beispielsweise berechtigt, in ein konkurrierendes Unternehmen einzutreten oder ein eigenes konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Um den Arbeitnehmer an einer etwaigen wettbewerblichen Tätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu hindern, bedarf es daher einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Die gesetzliche Grundlage für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot findet sich in den §§ 74 ff. HGB. Zum Schutz des Arbeitnehmers ist die Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an enge Voraussetzungen geknüpft und darf den gesetzlichen Rahmen nicht überschreiten. Insbesondere Arbeitnehmer in Führungspositionen erlangen oftmals sensible Daten und Kenntnisse über das Unternehmen, die sich Konkurrenzunternehmen zu Nutze machen könnten, indem sie gezielt diese Führungskräfte abwerben. Der Begriff Führungskraft ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition ergibt sich allerdings aus der betriebswirtschaftlichen Organisationstheorie. Demnach werden Führungskräfte als Arbeitnehmer definiert, welche Führungstätigkeiten ausüben. Zudem zeichnen sich Arbeitnehmer in Führungspositionen häufig durch eine erhöhte Qualifikation aus und können dadurch weitreichende Entscheidungen treffen. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie sich nachvertragliche Wettbewerbsverbote auf Arbeitnehmer, die sich in Führungspositionen befinden, auswirken und in welchem Umfang diese zulässig sind. Wo liegen bei der Ausgestaltung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten die Grenzen für Arbeitgeber? Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der Grenzen des berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers. Können Arbeitgeber nachvertragliche Wettbewerbsverbote wirksam vereinbaren um ihre Arbeitnehmer an ihr Unternehmen zu binden? Weiterhin wird die Frage geklärt, wann eine unbillige Erschwerung des beruflichen Fortkommens des Arbeitnehmers vorliegt. Sofort per Download lieferbar Lieferzeit 1-2 Werktage.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen (2018)
ISBN: 9783668814172 bzw. 3668814171, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen: Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses unterliegen Arbeitnehmer gemäß ihren arbeitsvertraglichen Nebenpflichten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, welches mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Da es keine ausdrücklich vom Gesetz bestimmten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote gibt, kann ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich frei über seine weitere Tätigkeit entscheiden. So ist er beispielsweise berechtigt, in ein konkurrierendes Unternehmen einzutreten oder ein eigenes konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Um den Arbeitnehmer an einer etwaigen wettbewerblichen Tätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu hindern, bedarf es daher einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Die gesetzliche Grundlage für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot findet sich in den 74 ff. HGB. Zum Schutz des Arbeitnehmers ist die Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an enge Voraussetzungen geknüpft und darf den gesetzlichen Rahmen nicht überschreiten. Insbesondere Arbeitnehmer in Führungspositionen erlangen oftmals sensible Daten und Kenntnisse über das Unternehmen, die sich Konkurrenzunternehmen zu Nutze machen könnten, indem sie gezielt diese Führungskräfte abwerben. Der Begriff Führungskraft ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition ergibt sich allerdings aus der betriebswirtschaftlichen Organisationstheorie. Demnach werden Führungskräfte als Arbeitnehmer definiert, welche Führungstätigkeiten ausüben. Zudem zeichnen sich Arbeitnehmer in Führungspositionen häufig durch eine erhöhte Qualifikation aus und können dadurch weitreichende Entscheidungen treffen. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie sich nachvertragliche Wettbewerbsverbote auf Arbeitnehmer, die sich in Führungspositionen befinden, auswirken und in welchem Umfang diese zulässig sind. Wo liegen bei der Ausgestaltung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten die Grenzen für Arbeitgeber Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der Grenzen des berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers. Können Arbeitgeber nachvertragliche Wettbewerbsverbote wirksam vereinbaren um ihre Arbeitnehmer an ihr Unternehmen zu binden Weiterhin wird die Frage geklärt, wann eine unbillige Erschwerung des beruflichen Fortkommens des Arbeitnehmers vorliegt. Ebook.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen - eBook (2018)
ISBN: 9783668814172 bzw. 3668814171, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen. Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses unterliegen Arbeitnehmer gemäß ihren arbeitsvertraglichen Nebenpflichten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, welches mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Da es keine ausdrücklich vom Gesetz bestimmten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote gibt, kann ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich frei über seine weitere Tätigkeit entscheiden. So ist er beispielsweise berechtigt, in ein konkurrierendes Unternehmen einzutreten oder ein eigenes konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Um den Arbeitnehmer an einer etwaigen wettbewerblichen Tätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu hindern, bedarf es daher einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.... eBooks.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen
ISBN: 366881418X bzw. 9783668814189, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen
ISBN: 9783668814172 bzw. 3668814171, vermutlich in Deutsch, Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen (2018)
ISBN: 9783668814189 bzw. 366881418X, in Deutsch, 32 Seiten, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
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Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen
ISBN: 9783668814172 bzw. 3668814171, vermutlich in Deutsch, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Arbeitnehmern in Führungspositionen
ISBN: 366881418X bzw. 9783668814189, in Deutsch, neu.