Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen: (namentlich im Kanton Zürich) (Schriften zum Tier im Recht)
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9783725564446 - Isabelle Häner, Gieri Bolliger, Antoine F Goetschel: Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen: (namentlich im Kanton Zürich) (Schriften zum Tier im Recht)
Isabelle Häner, Gieri Bolliger, Antoine F Goetschel

Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen: (namentlich im Kanton Zürich) (Schriften zum Tier im Recht) (2011)

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ISBN: 9783725564446 bzw. 3725564442, in Deutsch, 78 Seiten, Schulthess Juristische Medien, Taschenbuch, gebraucht.

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Von Händler/Antiquariat, specialbooks2000.
Angehörige von Tierversuchskommissionen sind als Behördenmitglieder an das Amtsgeheimnis nach Art. 320 StGB gebunden. Für ihre Kommissionstätigkeit bedeutet dies ein grundsätzliches Mitteilungsverbot gegenüber allen an einem konkreten Tierversuchsprojekt Beteiligten. In vielen Fällen stellt die Überstrapazierung des Geheimnisbegriffs für Kommissionsmitglieder aber ein mit dem Verfassungsauftrag Tierschutz nicht vereinbares Hindernis für den pflichtbewussten Gesetzesvollzug dar. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, wie weit das Amtsgeheimnis reicht und in welchen Konstellationen die Schweigepflicht nicht besteht, sodass der Gedankenaustausch mit Drittpersonen und externen Institutionen unter recht lichen Gesichtspunkten möglich ist. De lege ferenda wird eine gesetzlich verankerte Lockerung der Schweigepflicht gefordert. Taschenbuch, Label: Schulthess Juristische Medien, Schulthess Juristische Medien, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2011-12-12, Studio: Schulthess Juristische Medien.
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9783725564446 - Isabelle Häner, Gieri Bolliger, Antoine F Goetschel: Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen: (namentlich im Kanton Zürich) (Schriften zum Tier im Recht)
Isabelle Häner, Gieri Bolliger, Antoine F Goetschel

Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen: (namentlich im Kanton Zürich) (Schriften zum Tier im Recht) (2011)

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Von Händler/Antiquariat, Stiftung für das Tier im Recht (TIR).
Angehörige von Tierversuchskommissionen sind als Behördenmitglieder an das Amtsgeheimnis nach Art. 320 StGB gebunden. Für ihre Kommissionstätigkeit bedeutet dies ein grundsätzliches Mitteilungsverbot gegenüber allen an einem konkreten Tierversuchsprojekt Beteiligten. In vielen Fällen stellt die Überstrapazierung des Geheimnisbegriffs für Kommissionsmitglieder aber ein mit dem Verfassungsauftrag Tierschutz nicht vereinbares Hindernis für den pflichtbewussten Gesetzesvollzug dar. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, wie weit das Amtsgeheimnis reicht und in welchen Konstellationen die Schweigepflicht nicht besteht, sodass der Gedankenaustausch mit Drittpersonen und externen Institutionen unter recht lichen Gesichtspunkten möglich ist. De lege ferenda wird eine gesetzlich verankerte Lockerung der Schweigepflicht gefordert. Taschenbuch, Label: Schulthess Juristische Medien, Schulthess Juristische Medien, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2011-12-12, Studio: Schulthess Juristische Medien.
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