Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen: Unter Berücksichtigung der Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) und des Ricardo.de-Urteils
5 Angebote vergleichen
Bester Preis: € 49,90 (vom 04.01.2016)1
Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen
DE PB NW
ISBN: 9783735758323 bzw. 3735758320, in Deutsch, Books On Demand, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Im deutschen Recht gibt es bezüglich der Einstufung von Online-Auktionen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur durch die Ausführung der Fernabsatz-Richtlinie und der auch schon vorher fehlenden Definition einer Auktion im europäischen Recht große Uneinigkeiten. So hat die deutsche Rechtsprechung durch das ricardo.de-Urteil eine deutliche Richtung vorgegeben und klargestellt, dass ohne Zuschlag kein Vertragsschluss gemäß156 BGB vorliegt, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der145 ff. BGB zustande kommt und es sich beim Einstellen einer Versteigerung um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung und nicht um eine bloße invitatio ad offerendum handelt. Stand die Frage noch offen, ob laut BGH das Einstellen der Versteigerung als eine vorweggenommene Annahme oder ein Antrag zu qualifizieren ist.2015. 164 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Im deutschen Recht gibt es bezüglich der Einstufung von Online-Auktionen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur durch die Ausführung der Fernabsatz-Richtlinie und der auch schon vorher fehlenden Definition einer Auktion im europäischen Recht große Uneinigkeiten. So hat die deutsche Rechtsprechung durch das ricardo.de-Urteil eine deutliche Richtung vorgegeben und klargestellt, dass ohne Zuschlag kein Vertragsschluss gemäß156 BGB vorliegt, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der145 ff. BGB zustande kommt und es sich beim Einstellen einer Versteigerung um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung und nicht um eine bloße invitatio ad offerendum handelt. Stand die Frage noch offen, ob laut BGH das Einstellen der Versteigerung als eine vorweggenommene Annahme oder ein Antrag zu qualifizieren ist.2015. 164 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
2
Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen
DE NW
ISBN: 9783735758323 bzw. 3735758320, in Deutsch, Books on Demand, neu.
Lieferung aus: Deutschland, zzgl. Versandkosten, Versandfertig in 2 - 3 Tagen.
Unter Berücksichtigung der Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) und des Ricardo.de-Urteils, Im deutschen Recht gibt es bezüglich der Einstufung von Online-Auktionen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur durch die Ausführung der Fernabsatz-Richtlinie und der auch schon vorher fehlenden Definition einer Auktion im europäischen Recht große Uneinigkeiten. So hat die deutsche Rechtsprechung durch das ricardo.de-Urteil eine deutliche Richtung vorgegeben und klargestellt, dass ohne Zuschlag kein Vertragsschluss gemäß 156 BGB vorliegt, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der 145 ff. BGB zustande kommt und es sich beim Einstellen einer Versteigerung um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung und nicht um eine bloße invitatio ad offerendum handelt. Stand die Frage noch offen, ob laut BGH das Einstellen der Versteigerung als eine vorweggenommene Annahme oder ein Antrag zu qualifizieren ist.
Unter Berücksichtigung der Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) und des Ricardo.de-Urteils, Im deutschen Recht gibt es bezüglich der Einstufung von Online-Auktionen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur durch die Ausführung der Fernabsatz-Richtlinie und der auch schon vorher fehlenden Definition einer Auktion im europäischen Recht große Uneinigkeiten. So hat die deutsche Rechtsprechung durch das ricardo.de-Urteil eine deutliche Richtung vorgegeben und klargestellt, dass ohne Zuschlag kein Vertragsschluss gemäß 156 BGB vorliegt, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der 145 ff. BGB zustande kommt und es sich beim Einstellen einer Versteigerung um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung und nicht um eine bloße invitatio ad offerendum handelt. Stand die Frage noch offen, ob laut BGH das Einstellen der Versteigerung als eine vorweggenommene Annahme oder ein Antrag zu qualifizieren ist.
3
Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen
DE NW
ISBN: 9783735758323 bzw. 3735758320, in Deutsch, Books on Demand, neu.
Im deutschen Recht gibt es bezüglich der Einstufung von Online-Auktionen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur durch die Ausführung der Fernabsatz-Richtlinie und der auch schon vorher fehlenden Definition einer Auktion im europäischen Recht große Uneinigkeiten. So hat die deutsche Rechtsprechung durch das ricardo.de-Urteil eine deutliche Richtung vorgegeben und klargestellt, dass ohne Zuschlag kein Vertragsschluss gemäß 156 BGB vorliegt, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der 145 ff. BGB zustande kommt und es sich beim Einstellen einer Versteigerung um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung und nicht um eine bloße invitatio ad offerendum handelt. Stand die Frage noch offen, ob laut BGH das Einstellen der Versteigerung als eine vorweggenommene Annahme oder ein Antrag zu qualifizieren ist.
4
Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen
DE NW
ISBN: 9783735758323 bzw. 3735758320, in Deutsch, neu.
Lieferung aus: Schweiz, zzgl. Versandkosten, Versandfertig innert 6 - 9 Tagen.
Unter Berücksichtigung der Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) und des Ricardo.de-Urteils, Im deutschen Recht gibt es bezüglich der Einstufung von Online-Auktionen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur durch die Ausführung der Fernabsatz-Richtlinie und der auch schon vorher fehlenden Definition einer Auktion im europäischen Recht grosse Uneinigkeiten. So hat die deutsche Rechtsprechung durch das ricardo.de-Urteil eine deutliche Richtung vorgegeben und klargestellt, dass ohne Zuschlag kein Vertragsschluss gemäss 156 BGB vorliegt, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der 145 ff. BGB zustande kommt und es sich beim Einstellen einer Versteigerung um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung und nicht um eine blosse invitatio ad offerendum handelt. Stand die Frage noch offen, ob laut BGH das Einstellen der Versteigerung als eine vorweggenommene Annahme oder ein Antrag zu qualifizieren ist.
Unter Berücksichtigung der Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) und des Ricardo.de-Urteils, Im deutschen Recht gibt es bezüglich der Einstufung von Online-Auktionen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur durch die Ausführung der Fernabsatz-Richtlinie und der auch schon vorher fehlenden Definition einer Auktion im europäischen Recht grosse Uneinigkeiten. So hat die deutsche Rechtsprechung durch das ricardo.de-Urteil eine deutliche Richtung vorgegeben und klargestellt, dass ohne Zuschlag kein Vertragsschluss gemäss 156 BGB vorliegt, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der 145 ff. BGB zustande kommt und es sich beim Einstellen einer Versteigerung um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung und nicht um eine blosse invitatio ad offerendum handelt. Stand die Frage noch offen, ob laut BGH das Einstellen der Versteigerung als eine vorweggenommene Annahme oder ein Antrag zu qualifizieren ist.
5
Symbolbild
Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen: Unter Berücksichtigung der Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) und des Ricardo.de-Urteils (2015)
DE PB NW FE
ISBN: 9783735758323 bzw. 3735758320, in Deutsch, 164 Seiten, Books on Demand, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Lieferung aus: Deutschland, Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!
Von Händler/Antiquariat, Amazon.de.
Die Beschreibung dieses Angebotes ist von geringer Qualität oder in einer Fremdsprache. Trotzdem anzeigen
Von Händler/Antiquariat, Amazon.de.
Die Beschreibung dieses Angebotes ist von geringer Qualität oder in einer Fremdsprache. Trotzdem anzeigen
Lade…