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Liza Mattutat

Die vertrackte Urteilsform

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Ein Argument zur Frage der Rechtsgeltung mit und gegen Hans Kelsen, Gustav Radbruch und Carl Schmitt. Masterarbeit, Rechtsgeltung ist eine Schlüsselkategorie moderner Gesellschaften. Indem wir Handlungen auf geltendes Recht beziehen, unterscheiden wir gewaltsame Straftaten von legitimen Zwangsakten und die Willkürakte Einzelner von staatlichem Regierungshandeln. Rechtsgeltung wird dabei entweder naturrechtlich als Übereinstimmung der Gesetze mit überpositivem Recht oder rechtspositivistisch durch Gliederung der Gesetze in ein vollständiges und logisch konsistentes System gesetzter Normen bestimmt. Liza Mattutat rekonstruiert diese beiden Begrün-dungsfiguren der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus exemplarisch in Auseinander-setzung mit Gustav Radbruch und Hans Kelsen. Mit Carl Schmitt zeigt sie eine Schwachstelle auf, die beiden gemeinsam ist: Beide müssen das Rechtsurteil als reine Anwendung des Geset-zes fassen. Urteile können aber in der Praxis nicht allein aus allgemeinen Normen abgeleitet werden. So zeigt sich das Recht als grundsätzlich offen für nicht-juristische Motive und ist sogar auf Außerrechtliches angewiesen. Das Recht ist daher keine neutrale, sondern eine politische Form und die Rechtsverwirklichung keine technische, sondern eine politische Praxis. Warum das Recht trotzdem neutral und in seiner Anwendung unpolitisch zu sein scheint, macht die Autorin durch eine Analyse der Urteilsform deutlich.
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9783808836996 - Mattutat, Liza: Die vertrackte Urteilsform
Mattutat, Liza

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Rechtsgeltung ist eine Schlüsselkategorie moderner Gesellschaften. Indem wir Handlungen auf geltendes Recht beziehen, unterscheiden wir gewaltsame Straftaten von legitimen Zwangsakten und die Willkürakte Einzelner von staatlichem Regierungshandeln. Rechtsgeltung wird dabei entweder naturrechtlich als Übereinstimmung der Gesetze mit überpositivem Recht oder rechtspositivistisch durch Gliederung der Gesetze in ein vollständiges und logisch konsistentes System gesetzter Normen bestimmt. Liza Mattutat rekonstruiert diese beiden Begrün-dungsfiguren der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus exemplarisch in Auseinander-setzung mit Gustav Radbruch und Hans Kelsen. Mit Carl Schmitt zeigt sie eine Schwachstelle auf, die beiden gemeinsam ist: Beide müssen das Rechtsurteil als reine Anwendung des Geset-zes fassen. Urteile können aber in der Praxis nicht allein aus allgemeinen Normen abgeleitet werden. So zeigt sich das Recht als grundsätzlich offen für nicht-juristische Motive und ist sogar auf Außerrechtliches angewiesen. Das Recht ist daher keine neutrale, sondern eine politische Form und die Rechtsverwirklichung keine technische, sondern eine politische Praxis. Warum das Recht trotzdem neutral und in seiner Anwendung unpolitisch zu sein scheint, macht die Autorin durch eine Analyse der Urteilsform deutlich.Sofort lieferbar, Softcover, Neuware.
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Liza Mattutat

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Ein Argument zur Frage der Rechtsgeltung mit und gegen Hans Kelsen, Gustav Radbruch und Carl Schmitt. Masterarbeit, Rechtsgeltung ist eine Schlüsselkategorie moderner Gesellschaften. Indem wir Handlungen auf geltendes Recht beziehen, unterscheiden wir gewaltsame Straftaten von legitimen Zwangsakten und die Willkürakte Einzelner von staatlichem Regierungshandeln. Rechtsgeltung wird dabei entweder naturrechtlich als Übereinstimmung der Gesetze mit überpositivem Recht oder rechtspositivistisch durch Gliederung der Gesetze in ein vollständiges und logisch konsistentes System gesetzter Normen bestimmt. Liza Mattutat rekonstruiert diese beiden Begrün-dungsfiguren der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus exemplarisch in Auseinander-setzung mit Gustav Radbruch und Hans Kelsen. Mit Carl Schmitt zeigt sie eine Schwachstelle auf, die beiden gemeinsam ist: Beide müssen das Rechtsurteil als reine Anwendung des Geset-zes fassen. Urteile können aber in der Praxis nicht allein aus allgemeinen Normen abgeleitet werden. So zeigt sich das Recht als grundsätzlich offen für nicht-juristische Motive und ist sogar auf Ausserrechtliches angewiesen. Das Recht ist daher keine neutrale, sondern eine politische Form und die Rechtsverwirklichung keine technische, sondern eine politische Praxis. Warum das Recht trotzdem neutral und in seiner Anwendung unpolitisch zu sein scheint, macht die Autorin durch eine Analyse der Urteilsform deutlich.
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