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9783836636476 - Hohmann, Bernhard: Landschaftspflege in der Region 18 (eBook, PDF)
Hohmann, Bernhard

Landschaftspflege in der Region 18 (eBook, PDF)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Landschaftsarchitektur, Landespflege, Gartenbau, Note: 2,3, Fachhochschule Weihenstephan; Abteilung Triesdorf (Landschaftsarchitektur), Sprache: Deutsch, Inhaltsangabe:Einleitung:Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. `Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften und den Aufbau naturnaher Lebensräume zum Ziel gesetzt haben.´ Die Drittelparität ist dabei ein wichtiger Punkt um eine breite Akzeptanz zu erzielen und das Leitbild des kooperativen Naturschutzes umzusetzen. Da ein Landschaftspflegeverband auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, das heißt Mitgliedschaft, Maßnahmen und Projekte ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sind, ist eine breite Akzeptanz Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. Seine Aufgaben sind Beratung in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Planung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Landschaftspflege sowie Erschließung von Fördermitteln für die Finanzierung dieser Maßnahmen. Maßnahmen der Landschaftspflege sind zum einen alle Maßnahmen, die nach den Gemeinsamen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) zur Förderung von `Agrarumweltmaßnahmen´ in Bayern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 förderfähig sind, wie z.B. Heckenpflege oder Mahd von artenreichen Streuwiesen. Zum anderen beinhaltet die Landschaftspflege auch Maßnahmen die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (LNPR) förderfähig sind. Dies sind beispielsweise Entbuschung von artenreichen Wiesen oder Anlage von Streuobstangern. Als dritter Punkt gelten sonstige Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, die nach oben genannten Richtlinien nicht förderfähig sind, wie z.B. Renaturierung von Fließgewässern oder Mahd sehr kleiner artenreicher Wiesenbestände.Die Region 18, Südostoberbayern, umfasst die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Im Folgenden werden der Landkreis Rosenheim und die kreisfreie Stadt Rosenheim als Einheit betrachtet, da dies für die Bewertung der Landschaftspflege eine sinnvolle Zusammenfassung darstellt. Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der Regionen mit den wertvollsten Naturbeständen Bayerns handelt und die Landschaft hier einer langen Tradition von Landnutzung und der daraus resultierenden Veränderung der Naturräume unterliegt. Viele Biotoptypen konnten nur durch genau diese bäuerliche Nutzung entstehen und sind jetzt durch die Veränderungen in der Landwirtschaft akut bedroht. Dies ist der Punkt an dem Maßnahmen der Landschaftspflege einsetzten müssen, um die Biodiversität der Region zu erhalten.Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von Nöten, dass die Landschaftspflege in einer Art und Weise organisiert ist, die es ihr zum einen möglich macht, naturschutzfachlich sinnvolle und notwendige Aufgaben zu initiieren und umzusetzen, und zum andern den `effiziente[n] Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen (VNP/KULAP) zur Förderung der biologischen Vielfalt und Steigerung der Attraktivität von Agrar-Umweltprogrammen´ ermöglicht. Aus diesem Zweck wird die strategische Organisation der Landschaftspflege in der Region 18 einer genauen Analyse unterworfen, um Stärken und Schwächen der verschiedenen Möglichkeiten der Organisation aufzuzeigen. Daraus resultierend soll eine Strategie entworfen werden, welche zur Optimierung der Organisationsstrukturen und damit der Qualität und Handlungsfähigkeit der Landschaftspflege dienen soll.Für die verschiedenen Organisationsmodelle, nämlich Organisation durch einen Landschaftspflegeverband, Organisation durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie Organisation durch den Maschinenring wurden verschiedene Fragebögen entwickelt. Anhand dieser Fragebögen, wurden mit den jeweiligen Hauptverantwortlichen der Landkreise intensive Gespräche geführt. Die Fragebögen sollten hier nur der ungefähren Orientierung dienen, und dafür sorgen, dass keine wichtigen Punkte vergessen wurden. Die Ergebnisse dieser Gespräche dienen als Grundlage für die Analyse der einzelnen Landkreise. Die Fragebögen sind inhaltlich ähnlich und zielen auf gleiche Interpretationsmöglichkeiten ab. So ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse trotz unterschiedlicher Strukturen innerhalb der Landkreise möglich.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:AufgabenstellungIDanksagungIIInhaltsverzeichnisIII1.Einleitung zur Veranschaulichung der Aufgabenstellung12.Erläuterung der jetzigen Situation der Landschaftspflege in der Region 1842.1Landkreise mit Landschaftspflegeverband42.1.1Landkreis Altötting42.1.2Landkreis Traunstein92.2Landkreise ohne Landschaftspflegeverband132.2.1Landkreis Berchtesgadener Land132.2.2Landkreis Mühldorf A. Inn172.2.3Landkreis Rosenheim203.Analyse der Stärken und Schwächen in der Organisation der Landschaftspflege in der Region 18243.1Landkreise mit Landschaftspflegeverband243.1.1Landkreis Altötting243.1.2Landkreis Traunstein263.1.3Fazit zur Organisation in den Landkreisen mit Landschaftspflegeverband283.2Landkreise ohne Landschaftspflegeverband293.2.1Landkreis Berchtesgadener Land293.2.2Landkreis Mühldorf A. Inn303.2.3Landkreis Rosenheim323.2.4Fazit zur Organisation in den Landkreisen ohne Landschaftspflegeverband334.Analyse und Bewertung möglicher Organisationsmodelle für die Landschaftspflege in der Region 18354.1Gründung eines Landschaftspflegeverbandes Südostoberbayern, der alle 5 Landkreise umfasst354.2Gründung von Landschaftspflegeverbänden in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Mühldorf A. Inn und Rosenheim374.3Übertragung der Organisation der Landschaftspflege an die Maschinenringe in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Mühldorf A. Inn394.4Erweiterung des Landschaftspflegeverbandes Altötting um den Landkreis Mühldorf A. Inn404.5Erweiterung des Landschaftspflegeverbandes Traunstein um die nördlichen Gemeinden des Landkreises Berchtesgadener Land zum Landschaftspflegeverband Chiemgau-Rupertiwinkel414.6Ausweitung der Organisationsstrukturen für die Landschaftspflege an den unteren Naturschutzbehörden Berchtesgadener Land und Mühldorf A. Inn435.Ansatz für eine Optimierung der Organisation der Landschaftspflege in der Region 18445.1Landkreise Altötting und Traunstein445.2Landkreis Rosenheim455.3Landkreise Berchtesgadener Land und Mühldorf456.Zusammenfassung / Summary477.Quellenverzeichnis488.Abkürzungsverzeichnis529.Anhang54Anhang 1:Gesprächsleitfaden zur Befragung der Landschaftspflegeverbände54Anhang 2:Gesprächsleitfaden zur Befragung der unteren Naturschutzbehörden56Anhang 3:Gesprächsleitfaden zur Befragung des Maschinenringes57Textprobe:Textprobe:Kapitel 4.1, Gründung eines Landschaftspflegeverbandes Südostoberbayern der alle fünf Landkreise umfasst:Ein mögliches Modell für die Optimierung der Organisationsstrukturen der Landschaftspflege wäre die Gründung eines regionalen Landschaftspflegeverbandes, der die gesamte Planungsregion 18 `Südostoberbayern´ umfasst. Ein Vorteil dieses Modells im Vergleich zu der jetzigen Situation wäre die Abdeckung der beiden Landkreise Berchtesgadener Land und Mühldorf mit organisierter Landschaftspflege zur Entlastung der UNB.Dieses Konstrukt bedarf einer ausgefeilten hierarchischen Ordnung. So wäre eine Geschäftsführung nötig die, den gesamten Landschaftspflegeverband leitet. Dieser untergeordnet ständen verschiedene Mitarbeiter, die jeweils für bestimmte regionale Bezugsräume zuständig wären. Anbieten würde sich hierfür die Landkreisebene um Identifikation und Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die für die Landschaftspflege wichtigen Gebietskenntnisse zu schaffen. Eine andere Form der Organisation wäre ebenfalls denkbar. So könnten die verschiedenen Mitarbeiter für verschiedene Themenbereiche der Landschaftspflege, wie z.B. Streuwiesenmahd oder Streuobstbau zuständig sein. Dies hätte aber einen entscheidenden Nachteil. Für funktionierende Landschaftspflege ist nicht nur reines Fachwissen von Nöten. Mindestens ebenso wichtig ist die Fähigkeit zur Kommunikation mit den ortsansässigen Landnutzern und Kommunalpolitikern. Durch themenabhängig ständig wechselnde Bearbeiter ist aber die Identifikation mit `ihrem´ Zuständigen für die Bevölkerung und Politik schwierig. Die Gewöhnung an mehrere Bearbeiter wäre von Nöten, was zumindest in den ersten Jahren nach der Gründung ein Problem darstellen dürfte. Diese Gewöhnungsphase würde bei gebietsbezogener Zuständigkeit wesentlich schneller von statten gehen.Ein ähnliches Modell, wie das beschriebene besteht derzeit im Bezirk Mittelfranken. So wurde dort schon 1986 der Landschaftspflegeverband Mittelfranken gegründet, welcher alle Landkreise dieses Bezirks betreute. Vor- und Nachteile dieses Landschaftspflegeverbandes lassen sich auch auf das Modell Landschaftspflegeverband `Südostoberbayern´ übertragen. Hier besteht auch eine gebietsbezogene Zuständigkeit der Mitarbeiter. Ansässig sind alle Mitarbeiter in einer zentralen Verwaltungsstelle in Ansbach. Ein bedeutender Vorteil dieser Struktur liegt in der Möglichkeit des täglichen Informationsaustausches. Was im Kapitel 3 bei allen Landkreisen bemängelt wurde, war der unzureichende Austausch mit Fachkräften der Nachbarlandkreise. Dieses Manko wäre mit besagter Struktur behoben. Des Weiteren könnte so ein einheitliches Vorgehen innerhalb der gesamten Region bewirkt werden. Ein Nachteil besteht allerdings in der Zentralität der Organisation. So sind die für die Durchführung der Landschaftspflege wichtigen Ortseinsichten und persönlichen Gespräche mit dem Landnutzer vor Ort mit deutlich längeren Anfahrtszeiten verbunden, was die Flexibilität und damit die Schlagkräftigkeit des Landschaftspflegeverbandes mindert. Dies zeigt sich auch im Landschaftspflegeverband Mittelfranken. Unter anderem aufgrund der Zentralität der Geschäftsstelle fühlten sich einige Landkreise im Bezirk Mittelfranken nicht ausreichend abgedeckt. So kam es inzwischen schon zu vier Neugründungen von Landschaftspflegeverbänden innerhalb des Bezirksgebietes. Außerdem ist eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen UNB extrem wichtig für einen Landschaftspflegeverband, weshalb die meisten Landschaftspflegeverbände, so auch die betrachteten in Traunstein und Altötting, jeweils ihren Sitz am Landratsamt haben. Dies ist für die Projektabstimmung im Vorfeld, sowie für das Finden von fachlich sinnvollen Maßnahmen von Nöten. Der enge Kontakt zu den Fachkräften der UNB ist jedoch durch den zentralen Sitz in nur einem der Landkreise erschwert. Dennoch hat die Organisation auf regionaler Ebene mit einer höheren Zahl an Mitarbeitern noch einen zweiten entscheidenden Vorteil. So ist es möglich gerade für größere Projekte und Aktionen auf mehr als nur einen Mitarbeiter zurückzugreifen, und so wichtige Großprojekte adäquater zu betreuen. Auch können personalbedingte Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit besser kompensiert werden. Ein Unterschied zum Modell in der Region 18 ist jedoch, dass in Mittelfranken vorher noch keine anderen Strukturen vorhanden waren. So entsteht in der Region 18 die Frage, was mit den vorhandenen Organisationen, nämlich LPV AÖ, LPV TS und Maschinenring Rosenheim bzw. Bad Aibling-Miesbach geschieht. Denkbar wäre, dass die jeweils zuständigen Bearbeiter dieser Organisation im späteren Landschaftspflegeverband Südostoberbayern die Gebietsbetreuung für ihr altes Gebiet übernehmen. Dies bedürfte jedoch der Auflösung der vorhandenen Strukturen. Die Auflösung funktionierender Strukturen erweist sich allerdings als gefährliches Unterfangen, da der Erfolg des neu gegründeten Landschaftspflegeverbandes Südostoberbayern nicht garantiert ist. Außerdem stellt dies einen unverhältnismäßig großen Aufwand dar, wenn bedacht wird, dass das Ziel die Abdeckung lediglich zweier Landkreise durch Organisationen der Landschaftspflege darstellt. In den anderen Landkreisen bestehen schließlich schon funktionierende Strukturen, wenn von leichten Defiziten eines Maschinenrings gegenüber einem Landschaftspflegeverband abgesehen wird. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung eines regionalen Landschaftspflegeverbandes, vor allem wenn bisher keine anderen Strukturen vorhanden sind, gewisse Vorteile mit sich bringt. Eine Anwendung auf die Planungsregion 18 dürfte sich jedoch als schwierig erweisen und hätte auch einige Nachteile, sodass dieses Modell, nämlich die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes `Südostoberbayern´ sich als nicht empfehlenswert darstellt.
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9783836636476 - Bernhard Hohmann: Landschaftspflege in der Region 18
Bernhard Hohmann

Landschaftspflege in der Region 18 (2014)

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften und den Aufbau naturnaher Lebensräume zum Ziel gesetzt haben. Die Drittelparität ist dabei ein wichtiger Punkt um eine breite Akzeptanz zu erzielen und das Leitbild des kooperativen Naturschutzes umzusetzen. Da ein Landschaftspflegeverband auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, das heißt Mitgliedschaft, Maßnahmen und Projekte ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sind, ist eine breite Akzeptanz Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. Seine Aufgaben sind Beratung in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Planung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Landschaftspflege sowie Erschließung von Fördermitteln für die Finanzierung dieser Maßnahmen. Maßnahmen der Landschaftspflege sind zum einen alle Maßnahmen, die nach den Gemeinsamen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in Bayern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 förderfähig sind, wie z.B. Heckenpflege oder Mahd von artenreichen Streuwiesen. Zum anderen beinhaltet die Landschaftspflege auch Maßnahmen die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (LNPR) förderfähig sind. Dies sind beispielsweise Entbuschung von artenreichen Wiesen oder Anlage von Streuobstangern. Als dritter Punkt gelten sonstige Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, die nach oben genannten Richtlinien nicht förderfähig sind, wie z.B. Renaturierung von Fließgewässern oder Mahd sehr kleiner artenreicher Wiesenbestände. Die Region 18, Südostoberbayern, umfasst die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Im Folgenden werden der Landkreis Rosenheim und die kreisfreie Stadt Rosenheim als Einheit betrachtet, da dies für die Bewertung der Landschaftspflege eine sinnvolle Zusammenfassung darstellt. Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der [], 02.04.2014, PDF.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften und den Aufbau naturnaher Lebensräume zum Ziel gesetzt haben. Die Drittelparität ist dabei ein wichtiger Punkt um eine breite Akzeptanz zu erzielen und das Leitbild des kooperativen Naturschutzes umzusetzen. Da ein Landschaftspflegeverband auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, das heisst Mitgliedschaft, Massnahmen und Projekte ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sind, ist eine breite Akzeptanz Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. Seine Aufgaben sind Beratung in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Planung, Koordinierung und Durchführung von Massnahmen und Projekten der Landschaftspflege sowie Erschliessung von Fördermitteln für die Finanzierung dieser Massnahmen. Massnahmen der Landschaftspflege sind zum einen alle Massnahmen, die nach den Gemeinsamen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) zur Förderung von Agrarumweltmassnahmen in Bayern gemäss Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 förderfähig sind, wie z.B. Heckenpflege oder Mahd von artenreichen Streuwiesen. Zum anderen beinhaltet die Landschaftspflege auch Massnahmen die nach den Richtlinien zur Förderung von Massnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (LNPR) förderfähig sind. Dies sind beispielsweise Entbuschung von artenreichen Wiesen oder Anlage von Streuobstangern. Als dritter Punkt gelten sonstige Massnahmen des Natur- und Artenschutzes, die nach oben genannten Richtlinien nicht förderfähig sind, wie z.B. Renaturierung von Fliessgewässern oder Mahd sehr kleiner artenreicher Wiesenbestände. Die Region 18, Südostoberbayern, umfasst die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Im Folgenden werden der Landkreis Rosenheim und die kreisfreie Stadt Rosenheim als Einheit betrachtet, da dies für die Bewertung der Landschaftspflege eine sinnvolle Zusammenfassung darstellt. Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der [], PDF, 02.04.2014.
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