Die zivilrechtliche Pflicht des Arztes zur Mitteilung einer HIV-Infektion des Patienten an gefährdete Dritte
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Die zivilrechtliche Pflicht des Arztes zur Mitteilung einer HIV-Infektion des Patienten an gefährdete Dritte (2002)
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ISBN: 9783896497994 bzw. 3896497995, in Deutsch, 168 Seiten, Hartung-Gorre, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, hartung_gorre_verlag.
Grundsätzlich unterliegt der Arzt im Hinblick auf die HIV-Infektion des Patienten der ärztlichen Schweigepflicht. Jedoch müssen von diesem Grundsatz unter Umständen Ausnahmen gemacht werden, dies insbesondere bei bestehender Gefährdung Dritter. Im Rahmen dessen sind verschiedene Fallkonstellationen denkbar, in denen der Arzt vor die Entscheidung gestellt sein kann, sich ggf. über die Schweigepflicht hinwegzusetzen. Gegenstand der Dissertation ist die Prüfung und Darstellung der Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht auf der einen sowie ärztlicher Schutzpflichten gegenüber Dritten auf der anderen Seite. Ausgangspunkt ist dabei eine Entscheidung des OLG Frankfurt/M. aus dem Jahre 1999, in der einem Arzt erstmals vor dem Hintergrund einer HIV-Infektion des Patienten eine Pflicht auferlegt wurde, die gefährdete Partnerin des Patienten über die Infektion zu informieren. Der Verfasser beleuchtet zunächst die Frage des Bestehens eines Offenbarungsrechts, sodann einer Offenbarungspflicht. Neben einer spezialgesetzlichen Offenbarungspflicht ist auch eine solche nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen denkbar. Dabei ist zu differenzieren, ob der gefährdete Dritte ebenfalls Patient des Arztes ist oder nicht. Ist er es nicht, liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Prüfung einer Offenbarungspflicht nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie einer entsprechenden Verkehrspflicht. Taschenbuch, Ausgabe: 1., Aufl. Label: Hartung-Gorre, Hartung-Gorre, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002, Studio: Hartung-Gorre.
Von Händler/Antiquariat, hartung_gorre_verlag.
Grundsätzlich unterliegt der Arzt im Hinblick auf die HIV-Infektion des Patienten der ärztlichen Schweigepflicht. Jedoch müssen von diesem Grundsatz unter Umständen Ausnahmen gemacht werden, dies insbesondere bei bestehender Gefährdung Dritter. Im Rahmen dessen sind verschiedene Fallkonstellationen denkbar, in denen der Arzt vor die Entscheidung gestellt sein kann, sich ggf. über die Schweigepflicht hinwegzusetzen. Gegenstand der Dissertation ist die Prüfung und Darstellung der Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht auf der einen sowie ärztlicher Schutzpflichten gegenüber Dritten auf der anderen Seite. Ausgangspunkt ist dabei eine Entscheidung des OLG Frankfurt/M. aus dem Jahre 1999, in der einem Arzt erstmals vor dem Hintergrund einer HIV-Infektion des Patienten eine Pflicht auferlegt wurde, die gefährdete Partnerin des Patienten über die Infektion zu informieren. Der Verfasser beleuchtet zunächst die Frage des Bestehens eines Offenbarungsrechts, sodann einer Offenbarungspflicht. Neben einer spezialgesetzlichen Offenbarungspflicht ist auch eine solche nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen denkbar. Dabei ist zu differenzieren, ob der gefährdete Dritte ebenfalls Patient des Arztes ist oder nicht. Ist er es nicht, liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Prüfung einer Offenbarungspflicht nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie einer entsprechenden Verkehrspflicht. Taschenbuch, Ausgabe: 1., Aufl. Label: Hartung-Gorre, Hartung-Gorre, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002, Studio: Hartung-Gorre.
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Die zivilrechtliche Pflicht des Arztes zur Mitteilung einer HIV-Infektion des Patienten an gefährdete Dritte (2002)
DE PB US FE
ISBN: 9783896497994 bzw. 3896497995, in Deutsch, 168 Seiten, Hartung-Gorre, Taschenbuch, gebraucht, Erstausgabe.
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Grundsätzlich unterliegt der Arzt im Hinblick auf die HIV-Infektion des Patienten der ärztlichen Schweigepflicht. Jedoch müssen von diesem Grundsatz unter Umständen Ausnahmen gemacht werden, dies insbesondere bei bestehender Gefährdung Dritter. Im Rahmen dessen sind verschiedene Fallkonstellationen denkbar, in denen der Arzt vor die Entscheidung gestellt sein kann, sich ggf. über die Schweigepflicht hinwegzusetzen. Gegenstand der Dissertation ist die Prüfung und Darstellung der Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht auf der einen sowie ärztlicher Schutzpflichten gegenüber Dritten auf der anderen Seite. Ausgangspunkt ist dabei eine Entscheidung des OLG Frankfurt/M. aus dem Jahre 1999, in der einem Arzt erstmals vor dem Hintergrund einer HIV-Infektion des Patienten eine Pflicht auferlegt wurde, die gefährdete Partnerin des Patienten über die Infektion zu informieren. Der Verfasser beleuchtet zunächst die Frage des Bestehens eines Offenbarungsrechts, sodann einer Offenbarungspflicht. Neben einer spezialgesetzlichen Offenbarungspflicht ist auch eine solche nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen denkbar. Dabei ist zu differenzieren, ob der gefährdete Dritte ebenfalls Patient des Arztes ist oder nicht. Ist er es nicht, liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Prüfung einer Offenbarungspflicht nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie einer entsprechenden Verkehrspflicht. Taschenbuch, Ausgabe: 1., Aufl. Label: Hartung-Gorre, Hartung-Gorre, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002, Studio: Hartung-Gorre.
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Grundsätzlich unterliegt der Arzt im Hinblick auf die HIV-Infektion des Patienten der ärztlichen Schweigepflicht. Jedoch müssen von diesem Grundsatz unter Umständen Ausnahmen gemacht werden, dies insbesondere bei bestehender Gefährdung Dritter. Im Rahmen dessen sind verschiedene Fallkonstellationen denkbar, in denen der Arzt vor die Entscheidung gestellt sein kann, sich ggf. über die Schweigepflicht hinwegzusetzen. Gegenstand der Dissertation ist die Prüfung und Darstellung der Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht auf der einen sowie ärztlicher Schutzpflichten gegenüber Dritten auf der anderen Seite. Ausgangspunkt ist dabei eine Entscheidung des OLG Frankfurt/M. aus dem Jahre 1999, in der einem Arzt erstmals vor dem Hintergrund einer HIV-Infektion des Patienten eine Pflicht auferlegt wurde, die gefährdete Partnerin des Patienten über die Infektion zu informieren. Der Verfasser beleuchtet zunächst die Frage des Bestehens eines Offenbarungsrechts, sodann einer Offenbarungspflicht. Neben einer spezialgesetzlichen Offenbarungspflicht ist auch eine solche nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen denkbar. Dabei ist zu differenzieren, ob der gefährdete Dritte ebenfalls Patient des Arztes ist oder nicht. Ist er es nicht, liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Prüfung einer Offenbarungspflicht nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie einer entsprechenden Verkehrspflicht. Taschenbuch, Ausgabe: 1., Aufl. Label: Hartung-Gorre, Hartung-Gorre, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002, Studio: Hartung-Gorre.
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