Beweiswürdigung als Mittel prozessualer Wahrheitserkenntnis - Eine dogmengeschichtliche Studie zu Freiheit, Grenzen und revisionsgerichtlicher Kontrolle tatrichterlicher Überzeugungsbildung (261 StPO, 286 ZPO)
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Beweiswürdigung als Mittel prozessualer Wahrheitserkenntnis (2004)
DE PB NW
ISBN: 9783899711783 bzw. 3899711785, in Deutsch, V & R Unipress Gmbh Okt 2004, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Buchhandlung - Bides GbR [52676528], Dresden, Germany.
Neuware - Historische Verfahrensordnungen kannten nicht immer die freie, gesetzlich nicht gebundene Beweiswürdigung des Tatrichters. Seit man um die Mitte des 19. Jahrhunderts - unter Rückgriff auf das klassisch römische Beweisrecht - die Vielfalt hochkomplexer Lebenssachverhalte nicht mehr unter schematische Beweisregeln pressen wollte, sondern konkrete Wertentscheidungen des Richters für erforderlich hielt, gilt der Grundsatz der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (heute in Paragraph 261 StPO, Paragraph 286 ZPO). Allerdings gilt er neuerdings nur noch mit Einschränkungen, seit sich Teile der Rechtsprechung einer objektiven Beweismaßtheorie annähern: Mit dem Erfordernis einer 'hohen Wahrscheinlichkeit' für die richterliche Überzeugung rückt man den klassischen Beweisregeln wieder bedenklich nahe. Mathematisch objektive Modelle sind aber auch heute untauglich für die Entscheidungsfindung. Die seinerzeit eingeführte, in Grenzen freie tatrichterliche Beweiswürdigung erwies sich vielmehr als bester Weg, die Wahrheit im Prozess zu ermitteln. 527 pp. Deutsch.
Neuware - Historische Verfahrensordnungen kannten nicht immer die freie, gesetzlich nicht gebundene Beweiswürdigung des Tatrichters. Seit man um die Mitte des 19. Jahrhunderts - unter Rückgriff auf das klassisch römische Beweisrecht - die Vielfalt hochkomplexer Lebenssachverhalte nicht mehr unter schematische Beweisregeln pressen wollte, sondern konkrete Wertentscheidungen des Richters für erforderlich hielt, gilt der Grundsatz der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (heute in Paragraph 261 StPO, Paragraph 286 ZPO). Allerdings gilt er neuerdings nur noch mit Einschränkungen, seit sich Teile der Rechtsprechung einer objektiven Beweismaßtheorie annähern: Mit dem Erfordernis einer 'hohen Wahrscheinlichkeit' für die richterliche Überzeugung rückt man den klassischen Beweisregeln wieder bedenklich nahe. Mathematisch objektive Modelle sind aber auch heute untauglich für die Entscheidungsfindung. Die seinerzeit eingeführte, in Grenzen freie tatrichterliche Beweiswürdigung erwies sich vielmehr als bester Weg, die Wahrheit im Prozess zu ermitteln. 527 pp. Deutsch.
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Beweiswürdigung als Mittel prozessualer Wahrheitserkenntnis (2004)
DE PB NW
ISBN: 9783899711783 bzw. 3899711785, in Deutsch, V & R Unipress Gmbh Okt 2004, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, sparbuchladen [52968077], Göttingen, Germany.
Neuware - Historische Verfahrensordnungen kannten nicht immer die freie, gesetzlich nicht gebundene Beweiswürdigung des Tatrichters. Seit man um die Mitte des 19. Jahrhunderts - unter Rückgriff auf das klassisch römische Beweisrecht - die Vielfalt hochkomplexer Lebenssachverhalte nicht mehr unter schematische Beweisregeln pressen wollte, sondern konkrete Wertentscheidungen des Richters für erforderlich hielt, gilt der Grundsatz der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (heute in Paragraph 261 StPO, Paragraph 286 ZPO). Allerdings gilt er neuerdings nur noch mit Einschränkungen, seit sich Teile der Rechtsprechung einer objektiven Beweismaßtheorie annähern: Mit dem Erfordernis einer 'hohen Wahrscheinlichkeit' für die richterliche Überzeugung rückt man den klassischen Beweisregeln wieder bedenklich nahe. Mathematisch objektive Modelle sind aber auch heute untauglich für die Entscheidungsfindung. Die seinerzeit eingeführte, in Grenzen freie tatrichterliche Beweiswürdigung erwies sich vielmehr als bester Weg, die Wahrheit im Prozess zu ermitteln. 527 pp. Deutsch.
Neuware - Historische Verfahrensordnungen kannten nicht immer die freie, gesetzlich nicht gebundene Beweiswürdigung des Tatrichters. Seit man um die Mitte des 19. Jahrhunderts - unter Rückgriff auf das klassisch römische Beweisrecht - die Vielfalt hochkomplexer Lebenssachverhalte nicht mehr unter schematische Beweisregeln pressen wollte, sondern konkrete Wertentscheidungen des Richters für erforderlich hielt, gilt der Grundsatz der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (heute in Paragraph 261 StPO, Paragraph 286 ZPO). Allerdings gilt er neuerdings nur noch mit Einschränkungen, seit sich Teile der Rechtsprechung einer objektiven Beweismaßtheorie annähern: Mit dem Erfordernis einer 'hohen Wahrscheinlichkeit' für die richterliche Überzeugung rückt man den klassischen Beweisregeln wieder bedenklich nahe. Mathematisch objektive Modelle sind aber auch heute untauglich für die Entscheidungsfindung. Die seinerzeit eingeführte, in Grenzen freie tatrichterliche Beweiswürdigung erwies sich vielmehr als bester Weg, die Wahrheit im Prozess zu ermitteln. 527 pp. Deutsch.
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Beweiswürdigung als Mittel prozessualer Wahrheitserkenntnis (2004)
DE HC NW
ISBN: 9783899711783 bzw. 3899711785, in Deutsch, V & R Unipress Gmbh Okt 2004, gebundenes Buch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, Germany.
Neuware - Historische Verfahrensordnungen kannten nicht immer die freie, gesetzlich nicht gebundene Beweiswürdigung des Tatrichters. Seit man um die Mitte des 19. Jahrhunderts - unter Rückgriff auf das klassisch römische Beweisrecht - die Vielfalt hochkomplexer Lebenssachverhalte nicht mehr unter schematische Beweisregeln pressen wollte, sondern konkrete Wertentscheidungen des Richters für erforderlich hielt, gilt der Grundsatz der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (heute in Paragraph 261 StPO, Paragraph 286 ZPO). Allerdings gilt er neuerdings nur noch mit Einschränkungen, seit sich Teile der Rechtsprechung einer objektiven Beweismaßtheorie annähern: Mit dem Erfordernis einer 'hohen Wahrscheinlichkeit' für die richterliche Überzeugung rückt man den klassischen Beweisregeln wieder bedenklich nahe. Mathematisch objektive Modelle sind aber auch heute untauglich für die Entscheidungsfindung. Die seinerzeit eingeführte, in Grenzen freie tatrichterliche Beweiswürdigung erwies sich vielmehr als bester Weg, die Wahrheit im Prozess zu ermitteln. 527 pp. Deutsch.
Neuware - Historische Verfahrensordnungen kannten nicht immer die freie, gesetzlich nicht gebundene Beweiswürdigung des Tatrichters. Seit man um die Mitte des 19. Jahrhunderts - unter Rückgriff auf das klassisch römische Beweisrecht - die Vielfalt hochkomplexer Lebenssachverhalte nicht mehr unter schematische Beweisregeln pressen wollte, sondern konkrete Wertentscheidungen des Richters für erforderlich hielt, gilt der Grundsatz der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (heute in Paragraph 261 StPO, Paragraph 286 ZPO). Allerdings gilt er neuerdings nur noch mit Einschränkungen, seit sich Teile der Rechtsprechung einer objektiven Beweismaßtheorie annähern: Mit dem Erfordernis einer 'hohen Wahrscheinlichkeit' für die richterliche Überzeugung rückt man den klassischen Beweisregeln wieder bedenklich nahe. Mathematisch objektive Modelle sind aber auch heute untauglich für die Entscheidungsfindung. Die seinerzeit eingeführte, in Grenzen freie tatrichterliche Beweiswürdigung erwies sich vielmehr als bester Weg, die Wahrheit im Prozess zu ermitteln. 527 pp. Deutsch.
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Beweiswürdigung als Mittel prozessualer Wahrheitserkenntnis (Osnabrucker Schriften Z.Rechtsgesch.) (2004)
DE PB NW
ISBN: 9783899711783 bzw. 3899711785, in Deutsch, 527 Seiten, V&R unipress, Taschenbuch, neu.
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Beweiswurdigung Als Mittel Prozessualer Wahrheitserkenntnis: Eine Dogmengeschichtliche Studie Zu Freiheit, Grenzen Und Revisionsgerichtlicher Kontrolle Tatrichterlicher Uberzeugungsbildung (261 Stpo, 286 Zpo) (2004)
DE PB NW
ISBN: 9783899711783 bzw. 3899711785, in Deutsch, V&r Unipress, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Revaluation Books [2134736], Exeter, United Kingdom.
527 pages. German language. 9.37x6.22x1.34 inches. In Stock.
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